Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

EMINGER, Stefan: Gewerblicher Mittelstand in Österreich Zur Zeit der großen Depression. Organisation, Interessenpolitik und politische Mobilität im Gewerbe 1930–1938

Stefan Eminger Solche und ähnliche - auch vom Standpunkt der Rechtssicherheit überaus bedenk­liche - Zunftbeschlüsse wurden seit Mitte der Dreißigerjahre zu hunderten gefaßt. Sie waren den entsprechenden Bestimmungen in Handwerkerordnungen aus dem Spätmittelalter zum Verwechseln ähnlich133 und verwiesen auf eines der augen­scheinlichsten Ergebnisse des „berufsständischen“ Aufbaus des Gewerbes: die Re­stauration traditioneller Zunftpolitik. Nicht nur in großen Teilen der Bevölkerung, sondern auch in der Regimepresse und in Regierungskreisen, ja sogar in Teilen des Gewerbes selbst trafen derartige Manifestationen von „Reglementierungssucht“ und konsumentenfeindlicher Wettbewerbsunterbindung auf Ablehnung.134 Immer wieder mußte sich die Gewerbefuhrung mit Vorwürfen auseinandersetzen, der „Bund der österreichischen Gewerbetreibenden“ sei nicht an der Wahrung des ständestaatlichen Grundprinzips des „Gemeinwohles“ interessiert, sondern habe „an Stelle der Klas- senselbstsucht nur die Ständeselbstsucht“ gesetzt.135 Haltungen im Gewerbe zum „berufsständischen“ Aufbau und zum austrofaschistischen Regime Die unnachgiebige Betonung gewerblicher „Standesinteressen“, deren Ursachen sicherlich auch in der realpolitischen Macht- und Einflußlosigkeit des „Bundes der österreichischen Gewerbetreibenden“ zu suchen waren, korrelierte mit vielfach gera­dezu illusionären Erwartungen, welche höhere Gewerbefünktionäre in das gesell­schaftspolitische Programm des „christlichen Ständestaates“ hineininterpretierten. Im Eindruck der überaus günstigen Aussichten, die dem Gewerbe von manchen Spitzenvertretem der Regierung eröffnet worden waren, glaubte sich so mancher Zunft- oder Innungsmeister zur Forderung berechtigt, daß dem „alten Mittelstand“ im „Ständestaat“ ein bevorzugter Platz zuzuweisen sei. Insbesondere Vetreter des von der Konfektion hart bedrängten Kleidermachergewerbes erhofften von der „ständischen“ Verfassung eine programmatische Überordnung des selbständigen Handwerkers gegenüber dem „Großkapitalisten“.136 Im übrigen vertraten viele Ge­werbetreibende die Auffassung, der „Ständestaat“ hätte ähnlich zu funktionieren wie eine große Zunft, deren ureigenste Aufgabe ja darin liege, gerade ihren wertvollsten Gliedern-den „staatserhaltenden“ Mittelschichten - die Sicherung eines „standes­Zu Handwerkerordnungen im Spätmittelalter siehe E n n e n, Reinald: Zünfte und Wettbewerb. Möglich­keiten und Grenzen zünftlerischer Wettbewerbsbeschränkungen im städtischen Handel und Gewerbe des Spätmittelalters. Köln-Wien 1971, insbesondere S. 53-56 und 66-70. Neue Freie Presse (Abendblatt)(18. Dezember 1934), S. 3; ÖVW 27 (9. Februar 1935), S. 364- 367. Reichspost (5. April 1935); Das Gewerbe 2 (Jänner 1937), S. 2. Das Zitat stammt aus: Stimmen der Wirtschaft 2 (November 1937), S. 1. AdR, BMfHuV/allg., Sign. 507, GZ 139.799/1936, Verhandlungsschrift über den ersten Innungstag der Kleidermacherinnung vom 6. 9. 1936 in Graz. 20

Next

/
Thumbnails
Contents