Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)
LILLA, Joachim: Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945
„dafür Sorge zu tragen, daß, soweit noch nicht geschehen, bei jeder unteren Verwaltungsbehörde, bei der ein Fahrbereitschaftsleiter eingesetzt ist, sofort wenigstens ein Angestellter hauptamtlich eingestellt wird, der dem Fahrbereitschaftsleiter bei der Durchführung seiner Aufgaben ausschließlich zur Verfügung steht. Bei der Festsetzung der Kopfzahl dieser Angestellten ist zu berücksichtigen, daß sich der Aufgabenkreis der Fahrbereitschaftsleiter dauernd erweitert. Im übrigen ist bei der Auswahl der Personen davon auszugehen, daß einer der hauptamtlichen Angestellten in der Lage sein muß, die ständige Vertretung“ des überwiegend ehrenamtlich tätigen Fahrbereitschaftsleiters zu übernehmen144. Diese Weisung bekräftigte der Reichsverkehrsminister noch einmal in einem weiteren Erlaß im August des Jahres, in dem er die Bevollmächtigten für den Nahverkehr anwies, dafür zu sorgen, daß die Fahrbereitschaftsleiter und ihr Personal möglichst hauptamtlich angestellt werden145. Nachdem Fahrbereitschaftsleiter etwa ein Jahr im Amt waren, bat der Reichsverkehrsminister im Oktober 1939 die Behörden, bei denen ein Nbv bestellt war, um Bericht, ob die „bei den unteren Verwaltungsbehörden eingesetzten Fahrbereitschaftsleiter für ihre Aufgaben geeignet sind“ oder „ob Umstände bekannt geworden sind, daß Fahrbereitschaftsleiter ihre gesetzlichen Befugnisse nach dem Reichsleistungsgesetz nicht allein nach sachlichen Gesichtspunkten ausüben, sondern sich durch persönliche oder geschäftliche Rücksichten leiten lassen“146. Hierauf gab der Nbv Wien gegenüber dem Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich die folgende Stellungnahme ab147: Die im Wehrkreis XVH eingesetzten Fahrbereitschaftsleiter haben sich, obwohl ihre Einschulung auf ein Mindestmaß beschränkt werden mußte, durchwegs sehr gut bewährt. Beschwerden in der Richtung, daß sie ihre Stellung zu persönlichen Vorteilen ausgenutzt haben, sind bisher nicht eingelaufen. Die Beschwerde, die Bahnverladung sei unzulänglich und nehme zu lange Zeit in Anspruch, wird auch ha. sehr oft vorgebracht. Fernfahrten, insbesondere Übersiedlungen, werden nur in seltenen Fällen und auch nur dann genehmigt, wenn Rückfracht für die ganze Strecke oder wenigstens für den weitaus größeren Teil der Strecke vorhanden sind. Die Heranziehung von Werkskraftwagen durch die Fahrbereitschaftsleiter läßt sich bei der gespannten Transportlage nicht vermeiden. Beschwerden in diesem Belange, sowie über eine unzweckmäßige Einsetzung von Kraftfahrzeugen durch die Fahrbereitschaftsleiter sind bisher nicht vorgebracht worden. Für die Durchführung überörtlicher Aufgaben der Verkehrslenkung konnte der Nbv mehrere Fahrbereitschaften zu einer Gruppenfahrbereitschaft zusammenfassen. Diese Gruppenfahrbereitschaften wurden in der Regel von einem Fahrbereitschaftsleiter geleitet, der den ihm angeschlossenen Fahrbereitschaftsleitern Weisungen erteilen konnte. Für fest umrissene Aufgaben innerhalb einer Fahrbereitschaft konnten des weiteren Stützpunktleiter bestellt werden, etwa für bestimmte Bahnhöfe, Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945 144 RVM an RStH Thüringen - Nbv 19. April 1940, ThürHSTA MdI A 63. 145 RdErl RVM vom 16. August 1940, erwähnt in einem Erlaß des Thüringischen MdI vom 27. September 1940, ebd. 146 RdErl RVM, 1. Oktober 1939, AdR, Bürckel-Materien, 2640. Dem Erlaß beigefügt war eine Zusammenstellung von mehr als 50 Einzelfällen, in denen das Verhalten von Fahrbereitschaflsleitem Anlaß zu Beanstandungen gegeben hat, in der aber kein Fall aus Österreich enthalten ist. Der Reichskommissar reichte den Erlaß am 6. Oktober an den Nbv weiter, wo er am 9. Oktober einlangte. 147 Nbv Wien an Reichskommissar Wien, 9. Oktober 1939, ebd. Der Reichskommissar übermittelte den Bericht am 10. Oktober in leicht abgewandelter und gekürzter Fassung fernschriftlich dem Reichsverkehrsminister. Die kursiv kenntlich gemachten Sätze wurden inhaltlich nicht weitergeleitet. 177