Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

LEHNER, Georg: Chinesisch für den auswärtigen Dienst: Zwei Dolmetsch-Eleven an der k. u. k. Gesandtschaft in Beijing in den Jahren 1897 bis 1900

Chinesisch für den auswärtigen Dienst wodurch die Möglichkeit geboten wird, die Studienerfolge der beiden Eleven genauer zu praecisiren und einen Vergleich ihrer Leistungen anzustellen“14. Freiherr von Czikann, der Rosthorns Relation unter Datum vom 27. Dezember 1897 an das Ministerium des Äußern nach Wien sandte, legte seine Eindrücke, die er während der Prüfung gewonnen hatte, in schriftlicher Form nieder. „Soweit mir eine Beurtheilung der von ihnen bisher erworbenen Kenntnisse aus dem Verlaufe ihrer Conversation mit dem chinesischen Canclisten, sowie mit dem Lesen und Uebersetzen eines mir dem Inhalte nach bekannt gewordenen chinesischen Schriftstückes möglich ist, kann ich das Gutachten des Herrn von Rosthom nur vollinhaltich bestätigen und die zuversichtliche Erwartung aussprechen, dass die genannten zwei Attachés inner­halb der in Aussicht genommenen Frist die volle Befähigung zur Verseilung des chinesi­schen Dollmetsch-Dienstes [sic!] erlangen werden“15. Wie aus den Berichten über die nächste - am 30. Juni 1898 abgehaltene - Prüfung hervorgeht, machten beide Dolmetsch-Eleven in ihren Studien große Fortschritte. Bei der Einsendung von Rosthorns protokollartigem Bericht über die halbjährliche Prüfung vertrat Czikann die Ansicht, daß der von Silvestri und Natiesta beim Studi­um der chinesischen Sprache an den Tag gelegte Fleiß „im Vergleiche mit jenem der meisten Dollmetsch-Eleven der anderen hiesigen Gesandtschaften“ auf der Hand liege und daß beide „im Sprechen der chinesischen Umgangssprache“ erkennbare Fortschritte gemacht hätten“16. Bis Ende Juni 1898 - also in knapp vierzehn Mona­ten - hatten die beiden Konsularattachés „beinahe das ganze Material, welches bei den Prüfungen aus der Umgangssprache überhaupt vorgelegt zu werden pflegt“ stu­diert. Silvestri hatte bereits die letzten drei Teile des Guanhua zhinan (The Guide to Kuan Hua bzw. Bussole de la langue Mandarine) absolviert. Natiesta hatte sich im ersten Halbjahr 1898 den Inhalt der Lektionen 40 bis 100 in Wades Yü-yen Tzu-Erh Chi und die drei ersten Teile des Guanhua zhinan durchgenommen: „Die Prüfung begann mit einer mündlichen Unterhaltung zwischen den Herren Atta­chés und dem Kanzlisten. Es folgte hierauf die mündliche Uebersetzung eines Abschnit­tes aus Wade aus dem Chinesischen ins Deutsche, und eines Abschnittes aus dem Engli­schen ins Chinesische dem Kuan-hua chih-nan [Guanhua zhinan] entnommen. In diesem Theile der Prüfung haben beide Herren recht gut entsprochen; nur die Aussprache lässt noch zu wünschen übrig. Eine schriftliche Prüfung konnte nicht abgehalten werden, dafdie Herren Attachés erklärten, sich mit der Schrift vorläufig noch zu wenig befasst zu haben“17. Die nächste Semestralprüfung, die am 7. Januar 1899 stattfand, konnte bereits in einem schriftlichen und einem mündlichen Teil abgehalten werden. Während die schriftliche Prüfung im Hause Rosthorns stattfand, wurde die mündliche im Haus und in Anwesenheit des Freiherm von Czikann abgehalten. Bei der schriftlichen Prüfung sollten von den Ende Oktober 1898 zu Vizekonsuln ernannten Kandidaten Auszüge aus chinesischsprachigen Dokumenten „mit alleini­HHStA, AR Fach 4/319, Silvestri 1/2-5 („Relation über die Prüfung der Consular-Attachés am 23. De­zember 1897“. Beilage zu Czikann an MdÄ, N° XXV, Peking 1897 Dezember 27). Ebenda, Silvestri 1/2-5 (Czikann an MdÄ, N° XXV, Peking 1897 Dezember 27). Ebenda, Silvestri 1/2-6 (Czikann an MdÄ, N° XX, Peking 1898 Juli 8). Ebenda, Silvestri 1/2-6 („Relation über die Prüfung der Dolmetsch-Eleven aus der chinesischen Sprache für das I. Semester 1898“. Beilage zu Czikann an MdÄ, N° XX, Peking 1898 Juli 8). 113

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