Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)
AGSTNER, Rudolf: Das Palais Polowzow als k. u. k. Botschaft in Sankt Petersburg 1886–1914
Botschaftspalais und Einrichtungen wären dem Schutze der Sowjetregierung zu übergeben. Die vom österreichisch-ungarischen Arbeiter- und Soldatenrat derzeit benützten Lokalitäten können weiter zu dessen Verfügung bleiben ... Nichtbenützte Räume wären abzusperren und zu versiegeln, Kisten mit wertvollsten Einrichtungsstücken aber, falls dies grössere Sicherheit bieten würde, bei einer Bank zu deponieren ...73 Dem österreichisch-ungarischen Soldatenrat folgte als Hausherr des Palais Polowzow die „Föderation ausländischer Arbeiter- und Bauernräte“, bis Ende 1921 die russische Regierung das Gebäude übernahm. Am 8. Februar 1922 wurde darin die Parteischule der ungarischen Kommunisten untergebracht. Einem nicht datierten Amtsvermerk „Botschaftsgebäude in Petersburg“ zufolge war dieses in einem sehr schlechten Zustande, teilweise sogar durch einen Brand zerstört. Vom Inventar soll fast alles verschleppt sein. Auch abgesehen hievon hat eine Wertminderung durch den starken Rückgang der Bedeutung Petersburgs stattgefunden. Trotzdem ist leicht einzusehen, daß es noch immer ein sehr bedeutendes staatliches Wertobjekt darstellt, dessen Rettung und Verwertung wohl einige Mühe lohnt“. Eine Verwertung des Palais durch Vermietung schied aus. Für die Republik Österreich gab es zwei Möglichkeiten, das Gebäude zu verwerten: Verkauf oder Tausch gegen ein geeignetes Gebäude für die österreichische Vertretung in Moskau. Dabei hatte Österreich „im hiesigen russischen Botschaftsgebäude, sobald es von den Spaniern geräumt sein wird, ein Pfand ..., die Russen einer für uns annehmbaren Auseinandersetzung geneigt zu machen“. VIII. Bereits vor der de jure-Anerkennung der Sowjetunion am 19. Februar 1924 hatte der Ministerrat am 28. Juni 1923 das „Abkommen mit Rußland über die beiderseitigen Botschaftsgebäude“ behandelt. Bundesminister Dr. Grünberger erinnerte daran, „daß nach dem ursprünglichen Standpunkte der Bundesregierung die Übergabe des rassischen Botschaftsgebäudes in Wien an die Sowjetregierang von der Zurückstellung des ehemaligen österreich-ungarischen Botschaftsgebäudes in Petersburg samt allem Zubehör sowie der Ersatzleistung für die darin an österreichischem Eigentum angerichteten Schäden hätte abhängig gemacht werden sollen ...“. Später änderte sich diese unrealistische österreichische Haltung dahin, „daß es ... viel wichtiger sei, für die österreichische Vertretung in Moskau eine entsprechende Unterkunft sicherzustellen, als etwa sofort das Botschaftspalais in Petersburg, das bei der gegenwärtigen allgemeinen Lage in Petersburg viel an Das Palais Polowzow als k. u. k. Botschaft in St. Petersburg HHStA Wien, AR, Fach 6/68, St. Petersburg-71, ZI. 114.066/6, Telegramm vom 17. Februar 1919; der Akt enthält folgenden pro domo Vermerk: „Hornbostel glaubt, daß Tschitscherin, der uns relativ günstig gesinnt und zuverlässiger ist, als die Machthaber in Petersburg dies (d.h. den Schutz) übernehmen würden.“ 19