Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 44. (1996)

KALMÁR, János: Regierungsnormen Karl Habsburgs (Karl VI.) vor seiner Kaiserwahl im Jahr 1711

Regierungsnormen Karl Habsburgs vor seiner Kaiserwahl 1711 vielleicht dich bewegen kunten, daß du ihnen selbst mit deiner Güte helffen sollest, welches - ob­wohl gar christlich - man doch nicht rathsam fiendte, dan erstlich du, wann du einmahl anfangest, zu viel wirst überlassen werden und wann du schon einigen heißest, unmöglich allen wirst bexstehen können oder wirst einem mehr, einem weniger geben müssen, welches gleich nur mehr Klagen und Unlust erwecken würde ... Die Königin täte also besser, wenn sie die Bittsteller an den Sekretär Vilana Perlas oder an den Bischof von Solsona, Francesco Dorda, verweisen und sich etwaige Ungelegenheiten ersparen würde. Mit Verleihungen, Belohnungen und Auszeichnungen soll man ebenso umsichtig Vorgehen: ohne entsprechende Verdienste dürfe niemand belohnt werden, weil diese Auszeichnungen sonst nicht mehr als Gnade angesehen werden. Hauptsächlich dürften die Justiz- und Verwaltungswürden nicht verkauft werden, auch nicht an taugliche Personen. Eine Ausnahme bilden wohl einige niedrigere Ämter in Mailand und Neapel, die schon immer für Geld verpfändet wurden. Dort könne man mit dieser Tradi­tion fortfahren. Über die bedeutenderen Ämter der vizeköniglichen und bischöf­lichen Verwaltung behielt sich der König das Recht der Entscheidung. Es ist also deutlich erkennbar in dieser Instruktion, daß Karl trotz der drük- kenden Finanzlage der königlichen Kammer nicht Willens war, die wichtigen Ämter zu verkaufen, obwohl er andererseits bestrebt war, den Kameralgütern eine „extra große Attention“ zu widmen und die Zahlung der Pensionen einstel­len zu lassen, und zwar ohne Weichherzigkeit, „... den wen man bey einem die Thür zu öffnen anfanget, so ist’s nachgehends eine Unmöglichkeit sich der Übrige zu entwehrn“19. Was das Verhalten des Herrschers bei Audienzen betrifft, rät der König den Prätendenten, zwar mit gütiger Anteilnahme, aber nur Allgemeinheiten zu ant­worten, mit ihnen behutsam vorzugehen, ihre Briefe nicht sofort, das heißt in ihrer Anwesenheit aufzubrechen, sondern die Bittgesuche zu ordnen und in Listen eintragen zu lassen, welche wenigstens dem Grafen Josep Folch de Cardona, einem katalanischen Mitglied des Regierungsrates, gezeigt werden sollen20. Zu den genannten Elementen des äußeren Erscheinungsbildes eines Herr­schers kommt noch die Religiosität hinzu, die zwar bekanntlich sowohl aus Karls eigener Überzeugung entsprang als auch durch seine zum katholischen Glauben übergetretenen Gemahlin beeinflußt war21. Dennoch wurde diese ka­tholische Religiosität auch bewußt demonstriert22. Die Frage, woher die erwähnten Regierungsnormen König Karls stammen, ist nicht mit letzter Präzision zu beantworten; sie stammen aber mit großer Wahr­scheinlichkeit nicht aus einer einzigen Quelle. Seine Schulhefte beweisen, daß 19 HHStA Wien, Staatenabteilungen, Spanien, Hofkorrespondenz, Karton 13, Mappe 75, fol. 48,v. 20 HHStA Wien, Hausarchiv, Familienkorrespondenz A, Karton 34, fol. 13V 14r. ': Coreth, Anna: Pietas Austriaca. Österreichische Frömmigkeit im Barock. Wien 21982 (Österreich Archiv), S. 64-Ü7. 22 HHStA Wien, Hausarchiv, Familienkorrespondenz A, Karton 34, fol. 12v. 143

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