Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag

ARTL, Gerhard: Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 in Wien

nen Tritt in das Knie einen künstlichen meniscus erwerbe. Und obgleich sich die Fähe von artifiziellen Verletzungen bedenklichst häuften, wurde im Reserve-Lazarett selbst kein Verdacht rege. Daß es den Beschul­digten dergestalt so leicht gemacht wurde, trug wesentlich an der Aus­breitung der Seuche bei.“ Mit Nachdruck wies GÜRTLER daraufhin, daß festgehalten werden müsse, ob bei Mehrfachtätern falsch verstandene Kameradschaft oder gewerbsmäßiges Handeln das treibende Motiv ge­wesen sei. „Trat nun ein solcher Mitwisser an den einmal Gestrau­chelten mit dem Ansinnen heran, auch ihm eine gleichartige Ur­laubsverlängerung zu ermöglichen, hegt für einen solchen Täter der Fall doch ganz anders als bei jenen verwerflichen und auf alle Fähe auszumerzenden Erscheinungen, welche aus den Einnahmen ihrer professionell betriebenen Verbrechen ein Leben in Saus und Braus führten und hiezu noch eine Serie von Verdunkelungseinbrüchen be­gingen.“43) Darüber hinaus stützte sich der Strafverteidiger in seiner Ar­gumentation auf einen Aufsatz des Gaustellenleiters Oberkriegsge­richtsrat Dr. Hans LIEDERMANN44) und auf einschlägige Arbeiten des Kriegsgerichtsrates Prof. Dr. Erich SCHWINGE.45) GÜRTLER, der mit diesen Schreiben zweifellos Courage bewies, bemühte sich jedoch ver­geblich. Von den neunzehn Todeskandidaten dürften schließlich fünf ihrer Hinrichtung entgangen sein. Mit Georg G. und Walter SCH. gelang am 11. November 1944 zwei Haupttätern während eines Transportes die Flucht. Die beiden Erzhalunken46) hatten sich nach ihrer Verurteilung wiederholt als Zeugen gemeldet, um im Zuge der damit verbundenen Ausfahrten eine Gelegenheit zur Flucht zu erhalten. Für einen Ange­hörigen der Luftwaffe und einen Matrosenobergefreiten fehlen die Ur­teilsbestätigungen. Ob ihre dafür zuständigen Oberbefehlshaber Reichsmarschall GÖRING47) bzw. Großadmiral DÖNITZ ihre Unter­gebenen begnadigten oder ob die Urteilsbestätigungen einfach noch Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 43) Ebd., fol. 792f. 44) Ebd., fol. 797. Hans Liedermann, Volkskraft und Freiheitsstrafe. In: Deutsches Recht, Heft 10, 20 10 1944. EVERTS notierte daneben die vielsagende Bemerkung „Auf­satz wurde 1943 geschrieben.“ 45) Zur angeblichen Rolle SCHWINGES in diesen Prozessen: Messerschmidt/Wüll- ner, Wehrmachtsjustiz, S. 143. „In welchem Umfang er selbst an dem Verfahren gegen die sechzehn Opfer beteiligt war, ließ sich wegen des Fehlens von Originalakten nicht einwandfrei ermitteln; fest steht aber, daß er zweimal dabei als Ankläger auftrat.“ Diese Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen. In allen sechs Verfahren fungierte EVERTS als Ankläger, und der erhaltene Aktenbestand umfaßt immerhin 1700 (!) fo- lierte Blätter. 46) AdR, DWM, Ger.A., Rtn. 135/5, fol. 252. Bezeichnung Dr. GÜRTLERS. 47) Dazu Wüllner, Militärjustitz, S. 609. 203

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