Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ARTL, Gerhard: Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 in Wien
nen Tritt in das Knie einen künstlichen meniscus erwerbe. Und obgleich sich die Fähe von artifiziellen Verletzungen bedenklichst häuften, wurde im Reserve-Lazarett selbst kein Verdacht rege. Daß es den Beschuldigten dergestalt so leicht gemacht wurde, trug wesentlich an der Ausbreitung der Seuche bei.“ Mit Nachdruck wies GÜRTLER daraufhin, daß festgehalten werden müsse, ob bei Mehrfachtätern falsch verstandene Kameradschaft oder gewerbsmäßiges Handeln das treibende Motiv gewesen sei. „Trat nun ein solcher Mitwisser an den einmal Gestrauchelten mit dem Ansinnen heran, auch ihm eine gleichartige Urlaubsverlängerung zu ermöglichen, hegt für einen solchen Täter der Fall doch ganz anders als bei jenen verwerflichen und auf alle Fähe auszumerzenden Erscheinungen, welche aus den Einnahmen ihrer professionell betriebenen Verbrechen ein Leben in Saus und Braus führten und hiezu noch eine Serie von Verdunkelungseinbrüchen begingen.“43) Darüber hinaus stützte sich der Strafverteidiger in seiner Argumentation auf einen Aufsatz des Gaustellenleiters Oberkriegsgerichtsrat Dr. Hans LIEDERMANN44) und auf einschlägige Arbeiten des Kriegsgerichtsrates Prof. Dr. Erich SCHWINGE.45) GÜRTLER, der mit diesen Schreiben zweifellos Courage bewies, bemühte sich jedoch vergeblich. Von den neunzehn Todeskandidaten dürften schließlich fünf ihrer Hinrichtung entgangen sein. Mit Georg G. und Walter SCH. gelang am 11. November 1944 zwei Haupttätern während eines Transportes die Flucht. Die beiden Erzhalunken46) hatten sich nach ihrer Verurteilung wiederholt als Zeugen gemeldet, um im Zuge der damit verbundenen Ausfahrten eine Gelegenheit zur Flucht zu erhalten. Für einen Angehörigen der Luftwaffe und einen Matrosenobergefreiten fehlen die Urteilsbestätigungen. Ob ihre dafür zuständigen Oberbefehlshaber Reichsmarschall GÖRING47) bzw. Großadmiral DÖNITZ ihre Untergebenen begnadigten oder ob die Urteilsbestätigungen einfach noch Oberfeldrichter Everts und die Serie von Selbstverstümmelungen im Sommer 1944 43) Ebd., fol. 792f. 44) Ebd., fol. 797. Hans Liedermann, Volkskraft und Freiheitsstrafe. In: Deutsches Recht, Heft 10, 20 10 1944. EVERTS notierte daneben die vielsagende Bemerkung „Aufsatz wurde 1943 geschrieben.“ 45) Zur angeblichen Rolle SCHWINGES in diesen Prozessen: Messerschmidt/Wüll- ner, Wehrmachtsjustiz, S. 143. „In welchem Umfang er selbst an dem Verfahren gegen die sechzehn Opfer beteiligt war, ließ sich wegen des Fehlens von Originalakten nicht einwandfrei ermitteln; fest steht aber, daß er zweimal dabei als Ankläger auftrat.“ Diese Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen. In allen sechs Verfahren fungierte EVERTS als Ankläger, und der erhaltene Aktenbestand umfaßt immerhin 1700 (!) fo- lierte Blätter. 46) AdR, DWM, Ger.A., Rtn. 135/5, fol. 252. Bezeichnung Dr. GÜRTLERS. 47) Dazu Wüllner, Militärjustitz, S. 609. 203