Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938
Gertrude Enderle- Burcel und besonders der Jugend“ zu fördern98) waren Versuche, eine Österreich-Ideologie im Ständestaat aufzubauen.58 59) Es gibt aber auch weniger ideologiebefrachtete Beispiele für die Versuche, die Gesellschaft zu militarisieren. So wie die Segelflugausbildung bei den Mittelschülern gefördert wurde, hielt es Vizekanzler Ernst Rüdiger Starhemberg vom wehrpolitischen Standpunkt aus für notwendig, eine große Anzahl von Sportfliegern heranzubilden.60) Ähnliche Überlegungen wurden bei der Förderung der Autoindustrie, bzw. des Kraftwagenverkehres angestellt, um möglichst viele Privatautos bei Bedarf auch für militärische Zwecke einsetzen zu können.61) Auch bei diesen Überlegungen ging die österreichische Regierung vom Vorbild des nationalsozialistischen Deutschlands aus. Um den Zugriff auf alle im Privatbesitz befindlichen „neuzeitlichen Beförderungsmittel“ ohne langwieriges Verfahren zu sichern, war vorsorglich auch das Militärvorspanngesetz aus dem Jahre 1905 abgeändert worden. Dabei dachte man nicht alleine an einen Kriegsfall, sondern auch an einen möglichen Einsatz zur Unterdrückung von Unruhen im Inneren. Um unerwünschte Debatten in den im November 1934 neugeschaffenen Organen der Bundesgesetzgebung zu vermeiden, erließ die Regierung Schuschnigg die entsprechenden Gesetze mittels Ermächtigungsgesetzt vom April 1934.62) Für innenpolitische Unruhen wurde zusätzlich noch ein Bundesgesetz über die Anforderung von Beförderungsmitteln durch Behörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes geschaffen.63) Dem Sicherheitsbedürfnis der Regierung entsprach auch die Aufrechterhaltung des Schutzkorps, dessen Abbau erst bei Erhöhung der Wehrkraft neu geregelt werden sollte.64) Bei der Neuaufnahme von Soldaten wurden Angehörige des freiwilligen Schutzkorps und bei der Standesvermehrung der Bundessicherheitswache und Bundesgendarmerie in den Jahren 1935, 1936 und 1937 wa58) MRP 986/3 vom 8. März 1935. 59) Vgl. dazu auch Anton Staudinger, Zur „Österreich-Ideologie“ des Ständestaates, in: Das Juliabkommen 1936, Vorgeschichte, Hintergründe und Folgen, Protokoll des Symposiums in Wien am 10. und 11. Juni 1976, Wien 1977, S 198-240. 60) MRP 980/7 vom 18. Jänner 1935, S 232. 61) MRP 986/15 vom 8. März 1935, S 337. 62) MRP 986/2 vom 8. März 1935, S 318; BGBl. 94 und 95 vom 21. März 1935. Zu den Organen der Bundesgesetzgebung, bzw. der Verfassung 1934 in der Praxis vgl. Gertrude Enderle-Burcel/Johannes Kraus, Christlich-ständisch-autoritär, Mandatare im Ständestaat 1934-1938, Biographisches Handbuch der Mitglieder des Staatsrates, Bun- deskulturrates, Bundeswirtschaftsrates und Länderrates sowie des Bundestages, Wien 1991, S 23-33. 63) MRP 986/5 vom 8. März 1935, S 320 f; BGBl. 96 vom 21. März 1935. 64) MRP 988/16 vom 22. März 1935, S 372f. 186