Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 43. (1993) - Festschrift für Rudolf Neck zum 65. Geburtstag
ENDERLE-BURCEL, Gertrude: Militarisierung der Gesellschaft – Aspekte österreichischer Wehrpolitik 1918–1938
Gertrude Enderle-Burcel lieh treffend die Intentionen der Signatarmächte des Staatsvertrages und die Folgen für das österreichische Heer zusammen. Die Überwachung und Einhaltung aller Bestimmungen geschah durch eine interalliierte Militärkommission, deren Tätigkeit am 28. Jänner 1928 endete. Bis Anfang der dreißiger Jahre wurde allerdings die zugestandene Heeresstärke von 50.000 Mann nie erreicht, sondern bewegte sich um rund 22.000 Mann. Für die niedrigen Stände des Bundesheeres und die stetige Stagnation im Personal- und Sachaufwand bis 1932 dürfte nicht unwesentlich die schlechte finanzpolitische Lage des österreichischen Staatshaushaltes mitverantwortlich gewesen sein.14) Ein erster offizieller Schritt in Richtung allgemeine Wehrpflicht war der Beschluß des Nationalrates am 19. Februar 1931, in dem die Regierung aufgefordert wurde, alle Schrittte zu unternehmen, um die Zustimmung der Signatarmächte zum Ausbau der gesetzlichen Wehrorganisation auf Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht nach dem Muster eines Milizsystems zu erreichen. Österreich meldete - wie auch andere Staaten - bei den Abrüstungsverhandlungen 1932 seinen Anspruch auf Gleichberechtigung an. Aus finanziellen Gründen hatte die österreichische Regierung dabei ihre Wünsche auf ein Kadermilizheer als Vorstufe einer späteren Wehrpflicht beschränkt.15) Noch vor einer Entscheidung darüber auf der Abrüstungskonferenz wurden im April 1933 die „freiwilligen Assistenzkörper“ geschaffen und verstärkt durch die nationalsozialistische Bedrohung die Verhandlungen mit Paris, London, Prag und Rom intensiviert. Im August 1933 gaben die Regierungen Frankreichs, Großbritanniens und Italiens die Zustimmung zur Schaffung des „Militärassistenzkorps“.16) Zur Erreichung der 30.000-Mann-Stärke durften 8.000 kurzfristig dienende Soldaten, die sogenannten A-Männer, einberufen werden.17) Das österreichische Bundesheer war damit im November 1933 auf einem bis dahin nie erreichten Höchststand aufgefüllt worden.18) Die Genfer Abrüstungskonferenz 1932/33 ermöglichte daher „erstmals - so kurios das klingen mag - eine offizielle Abweichung vom Vertrag von St. Germain“.19) 14) Jedlicka, Ein Heer im Schatten der Parteien, S 711T. 15) Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik, Abteilung VIII, Band 1, MRP 799/3 vom 1. Juni 1932, S 27ff. 16) Anton Staudinger, Bemühungen Carl Vaugoins um Suprematie der Christlichsozialen Partei, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Herausgegeben von der Generaldirektion, 23. Band, 1970, Wien 1971, S 360f. 17) Ebenda. 18) Broucek, Heerwesen, in: Österreich 1918-1938, Band 1, S 216. 19) Steinböck, Österreichs militärisches Potential, S 17. 180