Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

BURKERT, Günther R.: Die Reise österreichischer Gesandter an den Hof Karls V. im Jahre 1519. Die bisherige Forschung und der Bericht Trojan von Auerspergs

Reise österreichischer Gesandter an den Hof Raris V. spurlos vorübergegangen15), ganz zu schweigen von seiner umstritte­nen Stellung im eigenen Land16). III Umso eher muß diese Reise nach Spanien neu erforscht werden, als im Slowenischen Staatsarchiv in Laibach/Ljubljana ein Bericht des Krainer Gesandten Trojan von Auersperg gefunden wurde, der - zum Unterschied vom Herbersteinschen Bericht - unmittelbar nach Rück­kehr der Gesandtschaft 1520 als Beilage zur Abrechnung der Reiseko­sten dem Krainer Verweser Bernhardin von Raunach vorgelegt wurde. Dafür spricht, daß die vorliegende Quelle keine Titel und keine Unterschrift trägt. Diese acht Folien umfassende Darstellung, die unten rechts durch je einen Buchstaben des Alphabets (a-h) pro Folio gekennzeichnet ist, wurde offensichtlich noch während der Reise auf dem Heimweg oder kurz nach der Rückkunft erstellt und ist in einer Abschrift, die nicht von der Hand Auerspergs stammt, erhal­ten. Dafür sprechen vor allem die sehr ungenaue Abschrift mit Wort­verdoppelungen (fol. ar: „das das“; fol. gr: „gnad gnad“) - sie werden in der Transkription nicht eigens ausgewiesen - und Verschreibun­gen von Eigennamen, die oft innerhalb eines Absatzes verschieden geschrieben werden. Die Kanzleischrift verwendet nur die gängigsten Kürzungen. Am lin­ken breiten Rand wurden von späteren Händen ein oder auch meh­rere Schlagwörter pro Absatz ausgeworfen, so, als solle der Bericht für das Lesen weiter gegliedert werden. Bei der Edition werden diese Schlagwörter zu Beginn des Absatzes auf einmal mit einer Anmer­kung zusammengefaßt. Von einer der Hände der marginalen Schlag­wörter stammt der Rückvermerk (fol. hv): „anno 1519. Herrn Troyans von Auersperg außführliche Verrichtungsrelation, was er mit und ne­15) Vgl. dazu vor allem die Stelle über das Wiener Neustädter Urteil, bei der er eine gewisse Schadenfreude nicht verbergen konnte: „... das ein gantze germain einer Landtschaft wider mich bewegt worden, mir ein offne schandt zuezufuegen und mit gestatten wollen, des Herrn bevelch zu voltzihen. Dieselben gleich wol umb meiner Sachen willen, doch der gepflegtn handtlungen anhengig ihren Ion rechtlich empfan­gen“; Sigmund von Herberstein, Beschützung der unrecht beschuldigten und sein selbst Fursehung (Wien 1560) Blatt 12. 16) So wurde er beispielsweise von Georg von Frundsberg als „ein Polsterritter“ beschimpft, während er auf seinen „khrumpn Fueß“ als Zeichen seiner Tapferkeit ver­wies. Der „Kanzleidienst“ stellte unter den Adeligen seiner Zeit keine erstrebenswerte Stellung dar; Johann Loserth, Aus der steiermärkischen Herrenwelt des 16. Jahrhunderts. Wolf Herr von Stubenberg als Folkswirt und Erzieher, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark 6(1909) 5 und Arnold Luschin von Ebengreuth, Herberstei- niana, in: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 24(1892) 84. 37

Next

/
Thumbnails
Contents