Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)
AGSTNER, Rudolf: Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum österreichischen Generalkonsulat Berlin. Zur Geschichte der k. u. k. bzw. österreichischen Vertretungsbehörden in der deutschen Hauptstadt 1871–1991
Rudolf Agstner chend den Grundsätzen und Zielen der Charta der Vereinten Nationen zu gestalten, übereingekommen, mit Wirkung vom 21. Dezember 1972 einander anzuerkennen und diplomatische Beziehungen aufzunehmen sowie in Anwendung der im Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über die diplomatischen Beziehungen verankerten allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter auszutauschen228). Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Österreich und der DDR erforderte die Schaffung einer österr. Botschaft in Ost-Berlin, wo nun erstmals seit der Abreise des k.u.k. Botschafters Gottfried Hohenlohe am 5. Dezember 1918 wieder ein österreichischer Botschafter tätig war. Die Botschaft wurde in einer Büroetage im 3.Stock des Hauses 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 5 (ehemals Wilhelmstraße) untergebracht. Die Amtsräume umfaßten 14 Gebrauchsräume samt Nebenräumen und eine 1 1/2 Raum-Wohnung. Als Residenz wurde das Haus Esplanade 15, 1100 Berlin mit eine Gartenfläche von 1307 m2 angemietet229). Mit dem am 3. Oktober 1990 erfolgten Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland wurde gemäß Art 2, Abs. 1 des Einigungsvertrages Berlin zur Hauptstadt Deutschlands. Durch den Einigungsvertrag hörte die Deutsche Demokratische Republik auf, als Völkerrechtssubjekt zu bestehen. Schon vorher hatten am 2. Oktober 1990 die vier allierten Siegermächte auf die Ausübung ihrer Rechte in Deutschland einschließlich Berlin verzichtet, die volle Souveränität der Bundesrepublik Deutschland wurde nach Ratifikation des 2 + 4-Vertrages am 15. März 1991 hergestellt. Die Österreichische Botschaft in der DDR in Ost-Berlin hörte am 2. Oktober 1990 ebenso zu existieren auf wie die Österreichische Delegation in West-Berlin. An ihre Stelle trat mit 3. Oktober 1990 „ein Generalkonsulat Berlin, dessen Amtsbereich außer Berlin auch die anderen auf dem Territorium der bisherigen DDR errichteten Bundesländer umfaßt. Geleitet wird dieses Generalkonsulat von der bisherigen Leiterin der Delegation Berlin, Dr.Gabriele Matzner-Holzer. Das Generalkonsulat Berlin amtiert bis 30. November 1990 unter den Adressen, Telefon, Fernschreib- und Faxnummern der bisherigen Vertretungsbehörden, ab 1. Dezember 1990 nur unter jenen der bisherigen Botschaft Berlin“230). 228) Österr. Zeitschrift filr Außenpolitik 1972, S. 363, Kommuniqué des BMfAA 229) Mietvertrag zwischen dem Dienstleistungsamt für Ausländische Vertretungen in der DDR, 108 Berlin, Clara-Zetkin-Straße 85 als Vermieter und der Botschaft der Republik Österreich in der DDR, vom 13. 3. 1973 230) BMaA Dienstzettel GZ. 22.3.12/2-VI.1/90 vom 1.10. 1990; „Schließung der Österr. Botschaft Berlin und der Österr. Delegation; Errichtung eines Österr. Generalkonsulates Berlin.“ 334