Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 42. (1992)

AGSTNER, Rudolf: Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum österreichischen Generalkonsulat Berlin. Zur Geschichte der k. u. k. bzw. österreichischen Vertretungsbehörden in der deutschen Hauptstadt 1871–1991

MdÄ darauf aufmerksam gemacht, daß „die Mehrzahl der in Verwen­dung stehenden weiblichen Hilfskräfte ihre Schreibmaschine aus eige­nen Mitteln beistellen, wofür die Maschinschreiberinnen eine monatli­che Miete von Mk 105,- zu zahlen haben, so daß ihnen ein Nettogehalt von 105 Mark erübrigt.“ Aus der beiliegenden Aufstellung mit den je­weiligen Bezügen ist ersichtlich, daß in der Rommerzdirektion damals 5 männliche und 13 weibliche Bedienstete tätig waren; das Gehalt er- sterer belief sich bei ledigen Bediensteten auf 150 Mark, das der Ma­schinschreiberinnen abzüglich der Maschinenmiete auf zwischen 85 und 130 Mark. Das Ansuchen wurde vom MdÄ unter Hinweis auf den Zirkularerlaß Z. 41.734/2 vom 17. April 1916 abgelehnt, demzufolge „den aktiven Mitgliedern des k.u.k. Auswärtigen Dienstes aus Anlaß der durch den Krieg geschaffenen außerordentlichen Verhältnisse eine Zu­lage gewährt (wird), auf die aber ... die lediglich auf Kriegsdauer aus­hilfsweise aufgenommenen Bediensteten keinen Anspruch haben. Diese Bestimmung würde durch die mit dem oz. Berichte angeregte Aufbesserung der Gehälter... umgangen werden. Das MdÄ ist daher zu seinem Bedauern nicht in der Lage, eine solche Gehaltsaufbesserung zu bewilligen“148). In einer Hinsicht ergab sich eine Verbesserung. Im Jahr 1917 versuchte Botschafter Hohenlohe, der als General der Reserve wußte, wohin er sich zu wenden hatte, ein Dienstauto zu erhalten: „Die Agenden dieser k.u.k. Botschaft erfordern bekanntlich fortlaufend die persönliche Fühlungnahme mit den obersten deutschen Reichsbehörden ... fortschreitende Zer­splitterung der deutschen Amtsstellen ... Für die deutschen Behörden untereinander bildet dies weiter keine Calamität, weil ihnen allen Dienstautos reichlich zur Verfügung stehen. Auch die Vertretung des k.u.k. Kriegsministeriums für Sicherstellung der Armee­bedürfnisse (gestrichen im Konzept: deren Agendenkreis natürlich mit den so vielseiti­geren Geschäften der hieramtlichen Botschaft und Kommerzdirektion nicht verglichen werden kann) verfüge über 4 Dienstautomobile. Der Mangel eines solchen mache sich ... zum Nachteil des Dienstes fühlbar ... “ Hohenlohe regt an, beim kgl. preußischen Kriegsministerium ein Dienstauto anzusprechen und die Verrechnung der Kosten zwischen den beiden Kriegsministerien einerseits und andererseits zwischen dem k.u.k. MdÄ und dem k.u.k. Kriegsministerium vorzunehmen149). Das MdÄ wandte sich am 29. Dezember 1917 an das k.u.k. Kriegsmini­sterium, welches am 1. Februar 1918 das k.u.k. Autotruppen-Kom­Von der österreichisch-ungarischen Botschaft zum Österreichischen Generalkonsulat Berlin 148) HHStA, AR F 6, K 53, 6 Berlin 87, Ber. 19.954/Res vom 21.5. 1916, f.24 und MdÄ 57.176/2 1916 vom 7.6. 1916; der zitierte Zirkularerlaß sah in § 2 3 Klassen (nach Fami­lienstand; 1. ledig oder verheiratet ohne Kind, 2. verheiratet, 1-2 Kinder, 3. verheiratet, mehr als 2 Kinder) vor; die 1. Klasse erhielt 12%, die 2. 16% und die 3. Klasse 20% des Jahresgehaltes als Zulage) 149) HHStA, AR F 6, K 53, 6 Berlin 114, Ber. 12842A vom 14.12. 1917 307

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