Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 41. (1990)
KUPRIAN, Hermann J. W.: „ …damit auch die Begabteren in Hinkunft dem Archivdienste treu bleiben…“. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Archivwesens 1892–1923
Hermann Kuprian wäre.“89) Obgleich Mayr dem indignierten Archivbevollmächtigten sogleich versicherte, daß die beschlossene Regelung seinen Aufgabenkreis keineswegs berühre und ihn bat, das Archivamt über die mit den Nachfolgestaaten geführten Verhandlungen am laufenden zu halten90), blieb dieser in der Sache offenbar auch dann noch unversöhnlich, als er gebeten wurde, die Leitung des Archivamtes zu übernehmen. Redlich lehnte diese Funktion mit dem Hinweis auf seine vielfache Inanspruchnahme ab91). Der nach den Neuwahlen vom 17. Oktober 1920 inzwischen auch zum ersten Bundeskanzler der jungen Republik avancierte - wenn auch mit schwacher parlamentarischer Basis ausgestattete - Michael Mayr92) ließ sich dadurch freilich nicht beirren, sondern nützte sogleich seine politische Funktion, um unter Berufung auf die prekäre Finanzlage des Staates und auf das Ersuchen der „Fachkreise“ dem Ministerrat folgende Anträge vorzulegen93): „1. Das Archivamt bleibt bis auf weiteres der Bundesregierung unterstellt. 2. Die Leitung des Archivamtes wird dem Hofrate Professor Dr. Michael Mayr, dermalen Bundeskanzler, übertragen. 3. Die Funktion des stellvertretenden Leiters des Archivamtes wird dem derzeitigen Vorstand des Bureaus des Archivamtes, Staatsarchivdirektor Dr. Franz Wilhelm, übertragen. 4. Da das Archivamt laut Beschluß des Rabinettsrates vom 7. Oktober d.J. die Aufgaben des ehemaligen Archivrates und dessen Geschäftsausschusses übernommen hat und ihm zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte auch das Bureau des ehemaligen Archivrates zugewiesen wurde, wird das Bundeskanzleramt ermächtigt, die im Budget des Bundesministerium für Inneres und Unterricht für den ehemaligen Archivrat präliminierten Dotationen (insgesamt für das laufende Verwaltungsjahr 12.000 Kronen) für die sachlichen Erfordernisse des Archivamtes zu verwenden. Die weitere präliminarmäßige Vorsorge wird gleichfalls das Bundeskanzleramt zu treffen haben.“ 89) AdR, Staatskanzkel/BKA(alt), Karton 76, ZI. 946/36 (liegt bei ZI. 280/1921), Redlich an die Staatskanzlei vom 22. Oktober 1920. 90) Vgl. ebenda, Mayr an Redlich vom 9. November 1920. 91) So erklärte dies Mayr dem Ministerrat am 17. Dezember 1920. Vgl. AdR, Minister- rats-Protokolle, Karton 35, Protokoll Nr. 19 vom 17. Dezember 1920. 92) Dazu ausführlich Kuprian Mayr 406^197. 93) AdR, Ministerrats-Protokolle, Karton 35, Protokoll Nr. 19 vom 17. Dezember 1920. 212