Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

AUER, Leopold: Historische Friedensforschung (Literaturbericht)

Rezensionen 427 Im 2. Kapitel legt Hans Pohl in einem konzisen Überblick Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung vom Spätmittelalter bis zum ausgehenden 18. Jahr­hundert dar (S. 214—267). Äußerst knapp erscheinen die Ausführungen über Die Wirksamkeit von Kaiser und Reich als Kapitel 3 von Georg-Christoph von Unruh (S. 268-278), die Hofgericht und Kammergericht, die Kanzleien, den Reichshofrat, die Reichsverteidigung und die Finanzverfassung behandeln. Das 4. Kapitel hat die Territoriale Staatsbildung zum Thema (S. 279—467). Karl Kroeschell erörtert dazu einleitend die Rezeption der gelehrten Rechte und ihre Bedeutung für die Bildung des Territorialstaates (S. 279-288). Dabei wird zu Recht die ausschließliche Beschränkung auf das römische Recht abgelehnt, der Anteil der Kirche und der Kanonistik hervorgehoben und die entscheiden­de Rolle der gelehrten Juristen in Regierung und Verwaltung der Territorien unterstrichen (vgl. in diesem Zusammenhang auch MÖStA 37 [1984] 474). Ein Kabinettstück bietet Dietmar Willoweit, der in seinem Beitrag allgemeine Merkmale der Verwaltungsorganisation in den Territorien herausarbeitet (S. 289-346) und unter anderem eine Typologie der zentralen Ämter und Behörden entwirft. Weitere Beiträge Willoweits betreffen die Entwicklung des öffentlichen Dienstes (S. 346-360), das landesherrliche Kirchenregiment bis zum 18. Jahrhundert (S. 347—369) und schließlich die Universitäten (S. 369-383). Eher stiefmütterlich (namentlich im Hinblick auf verwertete Litera­tur) wird von Georg-Christoph von Unruh sodann das Schulwesen behandelt (S. 383-387), eine ausführlichere Darstellung ließ derselbe Autor Polizei, Poli­zeiwissenschaft und Kameralistik zuteil werden (S. 388—427). Daran schließen sich Abschnitte über Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsverwaltung von Fritz Blaich (S. 428—447) sowie über das Verkehrs- und Nachrichtenwesen (Reichs­postwesen und Landesposten) von Ernst Schilly (S. 448—467). Wurden auf diese Weise die wichtigsten allgemeinen Aspekte der territorialen Staatsbildung dargelegt, so bietet das 5. Kapitel auf beinahe 500 Seiten detail­lierte Überblicke über Die Verwaltung in den einzelnen Territorien (S. 468-941). Christoph Link verfaßte den Abschnitt über die habsburgischen Erblande, die böhmischen Länder und Salzburg (S. 468—552, über Salzburg sehr knapp S. 547-552), Volker Press den über die wittelsbachischen Territo­rien Kurpfalz und Bayern (S. 552—599); der fränkische Reichskreis wurde von Rudolf Endres (S. 599-615), der schwäbische Kreis von Bernd Wunder (S. 615-633) und der oberrheinische Kreis von Hanns Philippi (S. 634-658) bearbeitet. Wolfgang Herborn erarbeitete eine konzise Darstellung der Ver­waltung der Reichsstädte (S. 658-679), mit den Reichsritterschaften befaßte sich Volker Press (S. 679-689). Die Abschnitte über die Territorien am Mittel­und Niederrhein sowie die westfälischen Gebiete und Friesland westlich der Weser verfaßte Georg Droege (S. 690-741), Günter Scheel die über Kur­braunschweig und die übrigen welfischen Lande (S. 741—763) mit ihrer beson­ders unübersichtlichen Verwaltungsgeschichte. Kersten Krüger widmete sich Schleswig-Holstein (S. 763-782), Thomas Klein bearbeitete Mecklenburg, Kursachsen und die wettinisch-emestinischen Staaten (Thüringen) (S. 782-857). Der Überblick über die Verwaltung von Brandenburg-Preußen wurde dreigeteilt: Werner Vogel übernahm die Entwicklung der brandenbur- gischen Verwaltung bis 1713 (S. 858-889), Georg-Christoph von Unruh um- riß auf etwas mehr als zwei Seiten (S. 889-891) im wesentlichen mit Verweis auf den Territorien-Ploetz die Herzogtümer Pommern und Preußen (Ostpreu­

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