Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 39. (1986)

SCHÖNFELLNER, Franz: Der Bund als Gesellschafter der WÖK in der Ersten Republik

Der Bund als Gesellschafter der WÖK 161 Minister Resch51) warnte ebenfalls vor einer Herausforderung der Gemeinde Wien und sprach sich für eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages durch den Bund aus, ohne aber vorläufig mit der Gastwirtegenossenschaft über eine Übernahme der Bundesanteile, wie vom Handelsminister vorgeschlagen, ver­handeln zu wollen. Schließlich wurde der Gegenstand im Ministerrat zurück­gestellt, da keine Einigung ohne weitere Untersuchungen der zuständigen Ministerien möglich war. Am 26. Oktober wurde die Frage dann neuerlich auf die Tagesordnung ge­setzt52). Wiederum hatten Vertreter der Gastwirte im Finanz- und im Handels­ministerium vorgesprochen; dazu berichtete Minister Weidenhoffer nun, daß die WÖK voll besteuert werde und daß der frühere Handelsminister Heini eine Weisung gegeben habe, die Gesellschaft solle im damaligen Umfange unange­tastet bleiben. Zudem würde die in Vorbereitung stehende Gewerbenovelle ebenfalls den status quo im Gewerbe anerkennen und damit auch die Zahl der in Betrieb stehenden Filialen der WÖK53). Auch Argumente, daß die WÖK ausschließlich bei sozialdemokratischen Institutionen einkaufe54), würden nicht mehr gelten, denn dies habe sich seit eineinhalb Jahren geändert. Bürger­meister Seitz hatte in einer Stellungnahme neuerlich die hohen Liquidations­kosten und die Versorgung von 35.000 Menschen pro Tag in den Vordergrund gestellt und dem Finanzminister gegenüber zu erkennen gegeben, daß die laut seinen Angaben rund 500 sozialdemokratischen Wirte Wiens gemeinsam die WÖK übernehmen würden. Minister Weidenhoffer trat nun auch für die Kündigung der Bundesanteile ein und wollte die Reaktion darauf abwarten, bevor neue Schritte überlegt würden. Im Handelsministerium fühlte man sich an die erwähnte Weisung von Minister Heini gebunden, sah aber für den Betrieb der Zuckerbäckerei die Möglichkeit, auf dem Wege einer bereits von der Genossenschaft der Zuckerbäcker eingebrachten Anzeige gegen die Über­schreitung der Konzession in diesem Bereich einzuschreiten. Schließlich einig­ten sich die Minister darauf, daß in Verhandlungen mit den Vertretern der Gastwirte geklärt werden solle, ob nicht sie die Bundesanteile übernehmen könnten. Allenfalls sollte ein anderer Käufer gesucht werden, - der Finanzmi­nister wurde ermächtigt, einvemehmlich mit dem Bundesminister für Handel und Verkehr die entsprechenden Schritte einzuleiten; überdies sollte er die Anteile des Bundes kündigen und während der sechsmonatigen Kündigungs­frist versuchen, eine Einigung mit der Gastwirtegenossenschaft und der Ge­meinde Wien zu erzielen. Das hätte unter Umständen zur Auflösung der WÖK geführt, doch kam es nie soweit. Der Minister ließ vorerst einmal die Finanz­prokuratur den rechtlichen Sachverhalt prüfen. Im März 1933 legte die Finanzprokuratur ihr Gutachten vor, in dem sie zwar feststellte, daß die Kündigung zur Liquidation der Gesellschaft führen würde, 51) Bundesminister für Soziale Verwaltung. 52) Protokolle (wie Anm. 49) 8/2 1, 6—9, 13—15. 5S) Dazu auch Anm. 47. 54) Genannt wurden die Firmen „Wiener Holz- und Kohlenverkaufs Ges. m. b. H.“ und „GÖC“ (Großeinkauf österreichischer Consumvereine). Mitteilungen, Band 39 11

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