Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)
PETRITSCH, Ernst Dieter: Der habsburgisch-osmanische Friedensvertrag des Jahres 1547
80 Ernst Dieter Petritsch segne ihn und gebe ihm Heil! - im Jahre 954, am 23. Tag im edlen Monat äa<bän52), das ist8®) der . . . Tag . . .“*) nach der Zeitrechnung der Majestät Jesu, geschrieben und erlassen. Da in den Monaten des Jahres 968 das genannte Vertragswerk von neuem in der erwähnten Weise erlassen wurde, wurde es in Übereinstimmung mit dem Datum niedergeschrieben und eingetragen54). no nativitate unsers heilings neunhundert L 4 jar am letzden tag des monat Sha- ban53), belches des monat October ist etc. Ad mandatum sacre May. proprium “) Da D und W ab hier voneinander abweichen, D jedoch grammatikalisch unsauber formuliert ist, außerdem eine unrichtige christliche Datierung (1545) anführt, folgt die Übersetzung nun W, worin der Text wenigstens grammatikalisch einwandfrei ist. hh) In W ein kleiner Zwischenraum freigelassen. 52) Dies entspricht dem 8. Oktober 1547. 53) Bei der üblichen Datierung nach Dekaden entspräche die letzte Dekade des Monats Sacbän 954 dem Zeitraum vom 6.-14. Oktober 1547. Genauso ist auch das Begleitschreiben datiert, dessen Original erhalten geblieben ist: HHStA Türk. Urk. 1547 Oktober 6-14; dt. Übers, bei Schaendlinger Schreiben Süleymäns 18—20 n. 8. 54) 968 Hidschra = 1560/61. Gemeint ist hier wohl die Vertragsemeuerung vom 1. Zilhigge 969 (1562 August 2). Mit diesem Vertrag wurde zwar ausdrücklich der Friede von 1547 erneuert, inhaltlich bestehen aber doch einige Differenzen (vgl. die dt. Übers, bei Schaendlinger Schreiben Süleymäns 67-74 n. 25). Der zunächst nicht ganz einleuchtende Vermerk soll anscheinend erklären, weshalb der Friedensvertrag von 1562 in Feridün’s Urkundensammlung fehlt.