Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 38. (1985)

LAUBACH, Ernst: „Nationalversammlung“ im 16. Jahrhundert. Zu Inhalt und Funktion eines politischen Begriffes

44 Ernst Laubach stoph von Württemberg bewahrte zwar noch den Gedanken an eine vom Kaiser oder König persönlich präsidierte Nationalversammlung — „sy- nodem nationalem“ —, glaubte aber nicht an positive Ergebnisse, solange den Geistlichen die Religion nicht „freigestellt“ sei, so daß sie ihre Stimme ohne Bindung an den Papst oder ein Domkapitel abgeben könnten251). Man kann daran sehen, wie der „Geistliche Vorbehalt“ nun die Ein­schätzung der Probleme und Prioritäten bei den Protestanten beeinflußte. Nachdem dann das Religionsgespräch, auf das man sich in Regensburg hatte einigen können, Ende 1557 völlig ergebnislos abgebrochen worden war 252), kam Kaiser Ferdinand I. beim Augsburger Reichstag 1559 wie­der auf das Generalkonzil als den übrig gebliebenen Lösungsweg zurück. Die Forderung der Protestanten, ihre Bedingungen dafür in den Abschied aufzunehmen, lehnte er jedoch beharrlich ab. In dem Schlußdokument ist dann auf jede Aussage zum künftigen Verfahren in der Religionsfrage verzichtet worden 253). Während Ferdinand I. sich danach wieder um ein neues Generalkonzil bemühte, bereitete die französische politische Führung bis zum Sommer 1561 den Versuch vor, die Einheit der Kirche in Frankreich mit Hilfe einer Veranstaltung wiederherzustellen, die in mehreren Zügen, zumin­dest der Planung nach, einer ,Nationalversammlung“ nahegekommen ist 254). Diese „Synode von Poissy“ war außerdem eine Demonstration gegen den mißbilligten Kurs des neuen Papstes Pius IV., die Fortsetzung des Tridentinums herbeizuführen. Wie erwähnt, besaß die Berufung von Prälatenversammlungen durch den König in Frankreich Tradition; auch diesmal wurde keine päpstliche Zustimmung eingeholt. Beabsichtigt war, das Gremium durch Laien, und zwar Prinzen von Geblüt, Mitglie­der des Kronrates sowie Vertreter der Stände und Parlamente zu erwei­tern255). Den Vorsitz sollte nominell der König führen. Man hoffte, nach einer Diskussion zwischen katholischen und calvinistischen Theologen über die wichtigsten Lehrdifferenzen zu einer Einigung zu kommen. Eine Loslö­sung von Rom lag den Initiatoren fern, wurde doch dem Papst die Ent­sendung eines französischen Kardinals als Legaten nahegelegt. Das Pro­jekt ist allerorts als „Nationalkonzil“ aufgefaßt worden 256), indessen ha­ben die Verantwortlichen diese Interpretation mehrmals zurückgewie­sen 257), zuletzt in der Eröffnungsrede des königlichen Kanzlers, der statt­251) Aufzeichnung Christophs, 1556 September 21, bei Ernst Briefwech­sel 4 164 f. 252) Zum Verlauf Hollerbach Religionsgespräch 215 ff. 253) Zum Reichstag von 1559 Gustav Wolf Zur Geschichte der deutschen Protestanten 1555—1559 (Zwickau 1888) 195—208. 254) Zum Folgenden Fischer Frankreich Kapitel 3 bis 6. 255) Ebenda 72, 98. 256) ygi. j e d i n Konzil von Trient 4/1 (Freiburg 1975) 21, 30, 32 (Papst, Spanien, Kaiser) mit Belegen; Fischer Frankreich 81 (Calvinisten). 257) Fischer Frankreich 98, 202.

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