Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

NOFLATSCHER, Heinrich – SPRINGER, Elisabeth: Studien und Quellen zu den Beziehungen zwischen Rudolf II. und den bosnischen Christen

Studien und Quellen 43 von etwa 7000 Talern/Gulden bezifferte. Gralini hatte aber — nach Rechnungs­grundlage der Hofkammer — nur einige hundert Gulden erhalten. Gralini for­derte von Bertucci das alte Kapital und die seit zwanzig Jahren aufgelaufenen Zinsen, insgesamt über 19.000 Taler (!). Von seiten des Malteserordens wurde eine Gegenrechnung aufgestellt, derzufolge Bertucci ihm nur 1003 Taler schulde. Doch das eine wie das andere überstieg die Finanzkraft Bertuccis bei weitem. In der für ihn charakteristischen Art prahlte er mit seinen guten Beziehungen zum Papst, zum spanischen König, zum Großherzog von Toskana und zu den Erzherzogen Maximilian und Ferdinand: Wenn man ihn nämlich weiter in Arrest behalte, könne er nicht deren Geschäfte erledigen, wie er sich verpflichtet habe. In mehreren Eingaben weist er darauf hin, daß er alle von den juridischen Fachschriftstellern in einem solchen Fall geforderten Eide und Versicherungen geleistet habe. Er werde Gralini ausbezahlen, sobald er finan­ziell dazu im Stande sei71). Weil sich auch bei Befragung des königlichen Appellationsgerichtes in Prag durch den Malteserkonvent keine andere Lösung abzeichnete und Gralini zum anberaumten Termin nicht erschien, wurde Bertucci aus der Haft entlassen. Er bezeichnete sich nach diesem sechswöchigen Arrest als „combattuto dalia fame et del freddo“ und legte zusätzlich die Versiche­rung ab, Gralini alle seine Ländereien „in diverse parti del mondo“ übertragen zu wollen72). Matteo Gralini war jedoch nicht nur wegen der Übernahme von Bertuccis Besoldung an die Hofkammer verwiesen, sondern auch auf Grund seiner eigenen (nie konkret angeführten) Verdienste um Kaiser und Reich 73). Gelegentlich wird in den Akten der Hoffinanz erwähnt, daß Gralini etwas aus den „Venedigischen Schulden“ bezahlt werden solle74). Noch 1603 erhielt er für die Schäden, die er angeblich bei der Einnahme von Clissa 1596 erlitten hatte, 1200 fl. zugesprochen7S *). Wie üblich, scheint er aber das Zugesagte nicht wirklich auf einmal bekommen zu haben, denn seine Eingaben mit den gleichen Formulierungen und der gleichen Geldsumme liegen auch für die Jahre 1605 und 1608 vor 7f>). Bei seiner Anwesenheit in Prag im September 1616 suchte er um den Ersatz der Zehrkosten an77) und reichte auch eine Forderung über 1000 fl wegen unterschiedlicher Ausgaben ein. Nach längerer Zeit, nämlich im Dezember 1617, erhielt er dafür 500 fl. gegen Quittung ausbezahlt 78). Danach ist er in den Akten des Hofkammerarchivs nicht mehr nachweisbar. Hinsichtlich der weiteren Schicksale Bertuccis nach dem Jahre 1616 ergibt sich aus den bisher bekannt gewordenen Quellen folgendes Bild: Ein Ka­noniker von Sebenico/Sibenik, Giovanni Marnavich79), ein Bosnier von 71) Wittingau RA Malt. rkp. c. 12 fol. 241 v—245 v. 72) Ebenda fol. 245 r—247 r. 73) HKA Hoffinanz Bd. 522 fol. 331 v, 374 r. 74) Ebenda Bd. 555 fol. 381 r. 75) Ebenda Bd. 561 fol. 723 r; Bd. 555 fol. 668 r. 76) Ebenda Bd. 577 fol. 227 r; Bd. 611 fol. 241 v. 77) Ebenda Bd. 669 fol. 501 v. 78) HKA Hof zahlamt Bd. 67 fol. 76 r. 79) Möglicherweise identisch oder verwandt mit dem Bischof Thomas Mar­navich. Die Narodna Enciklopedija Srpsko-Hrvatsko-Slovenacka 4 (Zagreb

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