Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

482 Literaturberichte Franz Quarthai Landstände und landständisches Steuerwesen in Schwä- bisch-österreich (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 16). Verlag Müller & Gräff, Stuttgart 1980. XXXVIII, 514 S., 1 Kartenbeilage. Der Gegenstand der umgearbeiteten und erweiterten Tübinger Disserta­tion Franz Quarthals aus dem Jahre 1973 hat in der österreichischen Geschichtsschreibung wie in der deutschen landesgeschichtlichen For­schung bisher keine oder nur eine sehr geringe Beachtung gefunden. Die Landesgeschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts war zu sehr mit den nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches entstandenen deut­schen Einzelstaaten und ihrer Geschichte beschäftigt, weshalb eine histo­rische Betrachtung des zersplitterten Schwäbisch-Österreich immer weit weniger Interesse fand als die des großen, viel-seitigen Nachbarn Württemberg. Für die österreichische Geschichte handelte es sich stets um einen am Rande liegenden, Geschlossenheit entbehrenden — zum Teil sehr alten — habsburgischen Besitz, dessen Bedeutung für die habs- burgisch-österreichische Politik sich mit den Jahrhunderten wandelte. Gleichwohl waren diese Landesteile in die Brückenfunktion der österrei­chischen Vorlande mit einbezogen, solange Burgund für Wien noch nicht verloren war. Weit weniger als andere ständesstaatlichen Gebilde füllt Schwäbisch­österreich den von Otto von Gierke eingeführten und im Bild von der Ellipse mit ihren beiden Brennpunkten veranschaulichten Begriff des „dualistischen Ständestaates“, der im übrigen für verschiedene Zeiten von Fall zu Fall stets neu zu bestimmen ist. Im klassischen Ständezeital­ter Alteuropas überwog hier mangels geographischer Geschlossenheit und trotz des Fehlens einer einheitlichen Behördenorganisation und eines lan­desfürstlichen Hofes das herrschaftliche Element gegenüber dem ständi­schen. Nach einer guten knappen Einführung in den für das Ständewesen so zentralen Problemkreis „Stände und Steuern“ zeichnet der Vf. zunächst die „habsburgische Territorialbildung in Schwaben und die Entwicklung der Landstände“ vom Anfang des 14. bis ins erste Drittel des 16. Jahr­hunderts nach, wobei 1415 der Verlust aller seiner Besitzungen infolge der Entscheidung Herzog Friedrichs IV., dem vom Konzil abgesetzten Papst Johannes XXIII. zur Flucht aus Konstanz zu verhelfen, eine tiefe Zäsur markiert. Die allmähliche und ungleichzeitige Institutionalisierung von Landständen in der Markgrafschaft Burgau, der Landvogtei Schwa­ben, den Pfandschaften der Truchsessen von Waldburg, der Grafschaft Hohenberg, der Landgrafschaft Nellenburg und den Fuggerschen Pfand­schaften wird dabei nicht ohne Einbeziehung der Stände in Tirol, Vor­arlberg und Vorderösterreich verfolgt, wobei sich manche Möglichkeiten der Kontrastierung ergeben. Bei der Herausbildung der Landtage in Schwäbisch-Österreich ist die Besonderheit hervorzuheben, daß „die Ver­sammlungen der Untertanen in den einzelnen Herrschaften“ der öster­reichischen Regierung als Landtage galten, die „in der Funktion den

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