Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
482 Literaturberichte Franz Quarthai Landstände und landständisches Steuerwesen in Schwä- bisch-österreich (Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde 16). Verlag Müller & Gräff, Stuttgart 1980. XXXVIII, 514 S., 1 Kartenbeilage. Der Gegenstand der umgearbeiteten und erweiterten Tübinger Dissertation Franz Quarthals aus dem Jahre 1973 hat in der österreichischen Geschichtsschreibung wie in der deutschen landesgeschichtlichen Forschung bisher keine oder nur eine sehr geringe Beachtung gefunden. Die Landesgeschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts war zu sehr mit den nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches entstandenen deutschen Einzelstaaten und ihrer Geschichte beschäftigt, weshalb eine historische Betrachtung des zersplitterten Schwäbisch-Österreich immer weit weniger Interesse fand als die des großen, viel-seitigen Nachbarn Württemberg. Für die österreichische Geschichte handelte es sich stets um einen am Rande liegenden, Geschlossenheit entbehrenden — zum Teil sehr alten — habsburgischen Besitz, dessen Bedeutung für die habs- burgisch-österreichische Politik sich mit den Jahrhunderten wandelte. Gleichwohl waren diese Landesteile in die Brückenfunktion der österreichischen Vorlande mit einbezogen, solange Burgund für Wien noch nicht verloren war. Weit weniger als andere ständesstaatlichen Gebilde füllt Schwäbischösterreich den von Otto von Gierke eingeführten und im Bild von der Ellipse mit ihren beiden Brennpunkten veranschaulichten Begriff des „dualistischen Ständestaates“, der im übrigen für verschiedene Zeiten von Fall zu Fall stets neu zu bestimmen ist. Im klassischen Ständezeitalter Alteuropas überwog hier mangels geographischer Geschlossenheit und trotz des Fehlens einer einheitlichen Behördenorganisation und eines landesfürstlichen Hofes das herrschaftliche Element gegenüber dem ständischen. Nach einer guten knappen Einführung in den für das Ständewesen so zentralen Problemkreis „Stände und Steuern“ zeichnet der Vf. zunächst die „habsburgische Territorialbildung in Schwaben und die Entwicklung der Landstände“ vom Anfang des 14. bis ins erste Drittel des 16. Jahrhunderts nach, wobei 1415 der Verlust aller seiner Besitzungen infolge der Entscheidung Herzog Friedrichs IV., dem vom Konzil abgesetzten Papst Johannes XXIII. zur Flucht aus Konstanz zu verhelfen, eine tiefe Zäsur markiert. Die allmähliche und ungleichzeitige Institutionalisierung von Landständen in der Markgrafschaft Burgau, der Landvogtei Schwaben, den Pfandschaften der Truchsessen von Waldburg, der Grafschaft Hohenberg, der Landgrafschaft Nellenburg und den Fuggerschen Pfandschaften wird dabei nicht ohne Einbeziehung der Stände in Tirol, Vorarlberg und Vorderösterreich verfolgt, wobei sich manche Möglichkeiten der Kontrastierung ergeben. Bei der Herausbildung der Landtage in Schwäbisch-Österreich ist die Besonderheit hervorzuheben, daß „die Versammlungen der Untertanen in den einzelnen Herrschaften“ der österreichischen Regierung als Landtage galten, die „in der Funktion den