Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich

Rezensionen 455 Decreta regni Hungáriáé. Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301—1457, Collectionem manuscriptam Francisci Döry addidamentis auxerunt, commen­tariis notisque illustraverunt Georgius Bónis, Vera Bácskai (Publi­cationes Archivi Nationalis Hungarici. Publikationen des Ungarischen Staats­archivs II. Fontes. Quellenpublikationen 11). Akadémiai Kiadó, Budapest 1976. 491 S. Der nach einer über hundertjährigen Planungs- und Vorbereitungszeit publizierte mittlere Band einer auf drei Bände geplanten Neuedition der ungarischen Gesetze und Verordnungen vor Mohács wurde 1981 im Westen ausgeliefert. Über Entstehung, Ziel und Grundsätze der Anlage der vor­liegenden Edition unterrichtet ein ausführliches Vorwort aus der Feder von György Bónis, das dankenswerter Weise auch in deutscher Überset­zung gedruckt wurde (der/die Übersetzerin] ist nirgends namentlich er­wähnt). Bónis schildert zunächst die Tradition des aufgrund der Bedürf­nisse der Rechtspraxis 1584 ersmals gedruckten ungarischen Gesetzes- corpus, hebt die Bemühungen von Kovachich sen. und jun. zu Beginn des vorigen Jahrhunderts hervor und skizziert die weitere Entwicklung der Textsammlung und ihrer politischen Relevanz im Kontext der verfas­sungsrechtlichen Kontroversen des 18. und 19. Jahrhunderts; er erläutert ferner die Begriffe lex und decretum im ungarischen staatsrechtlichen Sprachgebrauch. Die vorliegende Sammlung geht im wesentlichen auf den Milleniumsplan von Ferenc Döry (1875—1960) zurück, der eine umfangreiche Material­sammlung zuwege brachte. Die Edition sollte sich an den Constitutiones der MGH orientieren. Die Endredaktion des Materials der Arpadenzeit sollte Loránd Szilágyi (1908—1974) übernehmen, der nun vorgelegte Ab­schnitt wurde György Bónis anvertraut; dieser wurde seit 1960 von Vera Bácskai unterstützt, die auch Teile der ausführlichen Einleitungen beisteuerte. Nicht nur für die ungarische Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte liegt hiemit ein reichhaltiges Kompendium aus einem unruhigen Zeit­abschnitt vor, auch jedem an verfassungsgeschichtlichen Vergleichen In­teressierten wird hier viel Material geboten. Davon seien etwa die „Grund­urkunden“ von Buda 1351, von Temesvár 1397 hervorhoben, die Ergeb­nisse des Mit- oder vielmehr Gegeneinanders von König und Adel („Ständen“) illustrieren; ferner die die „Adelsanarchie“ widerspiegelnden Urkunden der Stände aus dem 15. Jahrhundert. Für die österreichischen Leser sei auf das Dekret Albrechts II. vom 29. Mai 1439 und die Ge­genurkunde der Stände vom 30. Mai aufmerksam gemacht. Die weiteren Geschicke Albrechts, seiner Gemahlin Elisabeth und ihres Sohnes Ladis­laus berühren die Texte 1439 September 17, 1453 Jänner 29 und 1455. Diese etwas umständliche Zitierweise resultiert aus dem Mangel einer Nummernzählung der insgesamt 58 aufgenommenen Texte mit fünf Texten im Anhang. Die Reihung erfolgte nach z. T. erschlossenen Daten. Ist aus einem Jahr nur ein Text aufgenommen, so unterblieb die Angabe des Ta­

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