Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
SCHÖDL, Günter: Zur Forschungsdiskussion über alldeutsch-deutschnationale Politik in der Habsburgermonarchie und im Deutschen Reich
Rezensionen 443 ihrem Umfang erfahren. Eine Übersicht auf S. 11 nennt die einzelnen Phasen ihrer Entwicklung seit ihrem Beginn 1927, da sie Bestandteil der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte war und es bis zu den Berichtjahren 1968/70 geblieben ist. Erst danach erfolgte die Verselbständigung unter der Leitung der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken, die ihrerseits schon vorher an der Herausgabe beteiligt gewesen war. Auch die Bearbeitung wurde damals in andere Hände gelegt, nachdem in der Berichtszeit von 1959—1970 nacheinander drei Bearbeiter die zuerst kontinuierlich von Wilhelm Krag erstellten Schrifttumsverzeichnisse für 1927—1958 fortgesetzt hatten. Nun ist es Renate Wiese, die nach ihrem Band für 1971—1973 den vorliegenden und zugleich eine imponierende Leistung vollbracht hat. 15.089 Titel galt es dem Benutzer mit seinen in ihrer Vielfalt letztlich unwägbaren Anforderungen und Erwartungen klar und eindeutig vorzustellen. „Hinweise für die Benützung“ (S. 12) umreißen das Programm dieses für eine „Regionalbibliographie“ stehenden Schrifttumsnachweises, kennzeichnen Aufgenommenes und Nichtaufgenommenes und verdeutlichen das Wesen der Verweise, denen eine wichtige Rolle zukommt. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis mit einer das Detail sorgfältig berücksichtigenden Einteilung in Sachgruppen, die elf Hauptabschnitten (Allgemeines — Landeskunde — Volkskunde — Allgemeine und politische Geschichte — Hilfswissenschaften — Namenkunde — Recht, Verfassung, Staat — Soziale Verhältnisse — Wirtschaft, Technik — Kulturgeschichte — Kirchen und Glaubensgemeinschaften) zugeordnet sind, machen das Auffinden der Titel leicht, ebenso wie die beinahe ein Viertel des Gesamttextes füllenden Register, nämlich das Orts-, Personen- und Sachregister und das Register der Verfasser und anonymen Titel. Damit wird der Zweck einer solchen Publikation auf das erfreulichste erfüllt. Eine Beobachtung am Rande betrifft die Gewichtsverteilung der im Erscheinungszeitraum rein quantitativ für untersuchenswert befundenen Themen. So waren zum Beispiel unter „allgemeiner und politischer Geschichte“ von 1914—1945 46 Titel anzuzeigen, im Abschnitt „Recht, Verfassung, Staat“ unter „Feuerwehr“ 53, im Abschnitt „Wirtschaft, Technik“ unter „Hopfen“ 23, im Abschnitt „Kulturgeschichte“ unter „Musiktheater“ 27. Doch das sind Zahlen und Spielereien. Aus einem Vergleich quasi philosophische Schlüsse zu ziehen, wäre nur einem unbefangenen Spezialisten auf allen Teilgebieten möglich. Um noch einmal zum Gesamtwerk in der Verwirklichung seiner Aufgabe zurückzukehren, muß der Bearbeiterin für alle Mühe, Genauigkeit und Geduld aufrichtig gedankt werden. Edith Wohlgemuth (Wien)