Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
26 Albrecht Luttenberger Diskussion, aus einem Kreisaufgebot für einige Zeit eine stehende Eingreiftruppe zu bilden 90). Der unter den augenblicklichen reichspolitischen Bedingungen wünschenswerte Einsatz der Kreise als Sicherheitsorgane setzte freilich voraus, daß das Organisationsdefizit der Kreisordnung durch zweckentsprechende Maßnahmen behoben wurde. In welcher Weise dies nicht nur auf die jetzige Situation bezogen, sondern auch für die Zukunft geschehen konnte, machte der auf dem Ulmer Kreistag auf württembergische Anregung im Juli 1554 ausgearbeitete Entwurf des schwäbischen Kreises zur Reform der Kreisordnung deutlich91). Die Prinzipien, die in diesem Gutachten beobachtet wurden, lassen sich zwanglos als Konsequenzen aus den jüngsten reichspolitischen Erfahrungen deuten. Wie erinnerlich, war man in Heidelberg im Januar 1553 davon ausgegangen, daß eine verläßliche Stabilisierung der reichspolitischen Verhältnisse nur gelingen konnte, wenn sich eine Integrationspolitik durchsetzen ließ, die, losgelöst von den zweckfremden Sonderinteressen der habsburgischen Hausmacht, in Grundsatzfragen der politischen Ordnung einen tragfähigen gesamtständischen Konsens garantierte, d. h. im pfälzischen Verständnis, sich im Rahmen der Passauer Vermittlungspolitik bewegte. Hinzu kam als zweite Komponente die Einsicht in die Dringlichkeit der Lösung konfliktträchtiger zwischenständischer Spannungen. Nach dem Scheitern dieser Konzeption verschoben sich schon in den Heidelberger Verhandlungen und dann im Gang der Entwicklung des Jahres 1553 immer stärker die Akzente. Die Destabilisierung der reichspolitischen Verhältnisse stellte sich zunehmend eindringlicher als reines Sicherheitsproblem dar, das nicht nur das territoriale bzw. regionale Stabilitätsbedürfnis empfindlich tangierte, sondern an die Grundlagen des bestehenden Ordnungssystems rührte. Das Versagen des vermittlungspolitischen Instrumentariums und die Bewegungslosigkeit der kaiserlichen Regierung bzw. die Widersprüchlichkeit ihrer Politik im fränkischen Konflikt führten in eine Aporie, die die Diskussion über die Exekution der Acht gegen den Markgrafen nachhaltig bestimmte. Diese Situation war zusätzlich dadurch belastet, daß, sowohl was das Bezugsfeld König/Kaiser — Stände als auch, was das Verhältnis zwischen habsburgischer Führungsmacht und Reich anging, das Liber- tätsinteresse die politische Willensbildung nachhaltig mitbeeinflußte. Das Kernproblem bestand also — die Parallele zur Reichsreformzeit ist deutlich — in der Hauptsache darin, die Landfriedensordnung und die Herrschaftsordnung des Reiches in einer allseits befriedigenden Weise in Einklang zu bringen. In der Diskussion um exekutive Führungskompetenz, allgemeine Ordnungsbefugnis und friedenspolitische Gesamtverantworteilte Augusts Meinung; sein Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen, 1554 August 8 Wolffenbüttel: ebenda fol. 23 rv. 90) Truchseß und Zasius an König Ferdinand, 1554 August 26 Worms: ebenda 25 fol. 368—375 v, hier fol. 372 rv. 91) Vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 241—249.