Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554

26 Albrecht Luttenberger Diskussion, aus einem Kreisaufgebot für einige Zeit eine stehende Ein­greiftruppe zu bilden 90). Der unter den augenblicklichen reichspolitischen Bedingungen wünschens­werte Einsatz der Kreise als Sicherheitsorgane setzte freilich voraus, daß das Organisationsdefizit der Kreisordnung durch zweckentsprechende Maßnahmen behoben wurde. In welcher Weise dies nicht nur auf die jetzi­ge Situation bezogen, sondern auch für die Zukunft geschehen konnte, machte der auf dem Ulmer Kreistag auf württembergische Anregung im Juli 1554 ausgearbeitete Entwurf des schwäbischen Kreises zur Reform der Kreisordnung deutlich91). Die Prinzipien, die in diesem Gutachten beobachtet wurden, lassen sich zwanglos als Konsequenzen aus den jüng­sten reichspolitischen Erfahrungen deuten. Wie erinnerlich, war man in Heidelberg im Januar 1553 davon ausgegangen, daß eine verläßliche Sta­bilisierung der reichspolitischen Verhältnisse nur gelingen konnte, wenn sich eine Integrationspolitik durchsetzen ließ, die, losgelöst von den zweck­fremden Sonderinteressen der habsburgischen Hausmacht, in Grundsatz­fragen der politischen Ordnung einen tragfähigen gesamtständischen Kon­sens garantierte, d. h. im pfälzischen Verständnis, sich im Rahmen der Passauer Vermittlungspolitik bewegte. Hinzu kam als zweite Komponente die Einsicht in die Dringlichkeit der Lösung konfliktträchtiger zwischen­ständischer Spannungen. Nach dem Scheitern dieser Konzeption verscho­ben sich schon in den Heidelberger Verhandlungen und dann im Gang der Entwicklung des Jahres 1553 immer stärker die Akzente. Die Desta­bilisierung der reichspolitischen Verhältnisse stellte sich zunehmend ein­dringlicher als reines Sicherheitsproblem dar, das nicht nur das territo­riale bzw. regionale Stabilitätsbedürfnis empfindlich tangierte, sondern an die Grundlagen des bestehenden Ordnungssystems rührte. Das Ver­sagen des vermittlungspolitischen Instrumentariums und die Bewegungs­losigkeit der kaiserlichen Regierung bzw. die Widersprüchlichkeit ihrer Politik im fränkischen Konflikt führten in eine Aporie, die die Diskus­sion über die Exekution der Acht gegen den Markgrafen nachhaltig be­stimmte. Diese Situation war zusätzlich dadurch belastet, daß, sowohl was das Bezugsfeld König/Kaiser — Stände als auch, was das Verhältnis zwischen habsburgischer Führungsmacht und Reich anging, das Liber- tätsinteresse die politische Willensbildung nachhaltig mitbeeinflußte. Das Kernproblem bestand also — die Parallele zur Reichsreformzeit ist deut­lich — in der Hauptsache darin, die Landfriedensordnung und die Herr­schaftsordnung des Reiches in einer allseits befriedigenden Weise in Ein­klang zu bringen. In der Diskussion um exekutive Führungskompetenz, allgemeine Ordnungsbefugnis und friedenspolitische Gesamtverantwor­teilte Augusts Meinung; sein Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen, 1554 August 8 Wolffenbüttel: ebenda fol. 23 rv. 90) Truchseß und Zasius an König Ferdinand, 1554 August 26 Worms: eben­da 25 fol. 368—375 v, hier fol. 372 rv. 91) Vgl. Laufs Der schwäbische Kreis 241—249.

Next

/
Thumbnails
Contents