Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554

18 Albrecht Luttenberger Bund in den habsburgisch-französischen Konflikt hineinzumanövrieren. Dabei ging er davon aus, daß die Notwendigkeit zur offenen Parteinahme des Bundes nicht nur im Bündnisfall, d. h. bei einem französischen An­griff auf Kurtrier, sondern ganz allgemein aufgrund der reichsständischen Loyalitätspflicht seiner Mitglieder gegenüber dem König/Kaiser gegeben sei61). Die Verbündeten sollten sich nicht nur kraft Bundespflicht, son­dern auch im Namen des Reiches gegen Frankreich wenden. Der Bund sollte im Dienste der außerdeutschen habsburgischen Interessen als Vor­macht der Reichsgesamtheit eingesetzt werden. Darin deutete sich eben jene Art von Bündnispolitik an, die man ständischerseits 1553 Karl V. unterstellt und wegen der angenommenen Diskrepanz zwischen Reichs­interesse und habsburgischem Hausinteresse strikt abgelehnt hatte. Kein Wunder, daß die beiden königlichen Bundesräte in Worms mit ihren Vor­stellungen völlig isoliert blieben. Man war ziemlich einmütig der Auffas­sung, daß Trier im Falle französischer Übergriffe Anspruch auf Hilfe habe. Aber man wollte vorsichtig zu Werke gehen, Frankreich Gelegen­heit geben, seine Absichten gegenüber den Verbündeten klarzustellen, und erst dann darüber befinden, wie man sich zu verhalten habe. Fest stand freilich schon jetzt, daß die von Trier beantragte Schutztruppe nur gestellt werden sollte, wenn zuvor die kaiserliche Besatzung aus der Stadt Trier abzog 62). Nur darin, daß sie diese letzte Bedingung nicht ganz so hartnäckig verfochten, wichen die bayerischen Gesandten von der Linie der übrigen Stände etwas ab 63 * 6). Auch bei der Behandlung der Exekutionsfrage mißlang der Versuch, den Bund als führende Kraft zu exponieren, deren Beispiel Maßstab für die Wormser Bundestag, o. D.: ebenda fol. 355—361, hier fol. 356—358 v. Die Inns­brucker Regierung trat aus Sorge um die Sicherheit der vorderösterreichischen Lande dafür ein, die Verantwortung für die Verteidigung der rheinischen Terri­torien gegen etwaige französische Übergriffe ganz dem Kaiser zuzuschieben. Wie die Mehrheit der Verbündeten in Worms war auch sie der Auffassung, daß dieser Krieg dem Kaiser „principaliter aigen und angehorig ist“; so in ihrem Schreiben vom 18. Mai (fol. 347 v). 61) Vgl. die endgültige Instruktion König Ferdinands für seine Gesandten zum Wormser Bundestag, 1554 Mai 30 Wien: HHSTA RK Reichsakten in genere 23 fol. 412—418, hier fol. 412 v—413 und 414—415 v. — Noch am 26. Mai wandte Ferdinand gegen die Empfehlungen der Innsbrucker Regierung ledig­lich ein, es sei optisch besser, nicht die eigenen Gesandten, sondern andere Verbündete dafür sorgen zu lassen, daß der Bund nicht in den Krieg gegen Frankreich hineingezogen werde: König Ferdinand an die Innsbrucker Regie­rung, 1554 Mai 26 Wien: HHSTA RK Reichsakten in genere 23 fol. 370 rv und erste Instruktion Ferdinands für Waldburg und Zasius zum nächsten Bundestag, 1554 Mai 25 Wien: ebenda fol. 372—374. 62) Vgl. Mainzer Protokoll vom Wormser Bundestag, 1554 Juni 21—28: HHSTA MEA Reichstagsakten 24 fol. 556—641, hier fol. 616 v—623 v; auch Protokoll Zasius’ bei Druffel Beiträge 4 473—481 n. 451, hier 479 f. 6S) Zasius an König Ferdinand, 1554 Juni [24] Worms: HHSTA RK Be­richte aus dem Reich 4 fol. 230—236, hier fol. 232 v.

Next

/
Thumbnails
Contents