Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

COONS, Ronald E.: Reflections of a Josephinist. Two Addenda to count Franz Hartig's „Genesis der Revolution in Österreich im Jahre 1848”

Reflections of a Josephinist 227 auf sein Geheiß keine Fleischbrühe mehr in die Fastenspeisen mischte und also an Fastenspeistagen den Gaumen seines Herren minder als vor dem Verbote befriedigte, den Vorwurf gemacht hat: „Ne pouvois-tu [sic] pas te damner pour un Cardinal?“ Übrigens muß ich der Schilderung des am Kaiser Franz bemerkten Egois­mus die Bemerkung beifügen, daß ihm solcher um so mehr zu Gute zu halten ist, als dadurch seine Rechtsliebe selbst gegen Jene, welche diesem Egoismus in irgend einer Richtung in den Weg zu treten das Mißge­schick hatten, nicht geschmälert wurde. Ich selbst war in der Lage, dieß zu erfahren. Im Jahre 1825, in welchem der Einfluß bairischer Geistlichen [!] sich in Steiermark, wo ich Gouverneur war, am lebhaftesten durch den Fürstbischof Zängerle zu äußern begonnen hatte, mußte ich zur Aufrecht­haltung der Toleranz-Vorschriften den Tendenzen des Bischofs öfter ent­gegen treten15). Einmal fügte es sich, daß die Ligorianer eine Bauern­magd, welche bei einem Protestanten diente, überredeten, ihrem Dienst­herrn zu entweichen, um der Gefahr zu entgehen, in seinem Hause der katholischen Kirche untreu zu werden. Über die Klage des Dienstherren verfügte das Kreisamt die Rückkehr dieser Magd auf ihren Dienstplatz und ihr Verbleiben dasselbst bis zum Ablaufe der gesetzlichen Aufkünd­zeit. Das bischöfliche Consistorium forderte das Gubernium auf, dieß kreis- ämtliche Erkenntniß als dem Interesse der herrschenden Kirche abträglich aufzuheben. Die abschlägige Antwort des Guberniums bestimmte den Fürstbischof Zängerle zu einer Klage beim Kaiser selbst, welche mir von demselben nicht etwa, wie es in der Geschäftsform lag, zur Berichtser­stattung sondern zur Rechtfertigung zugestellt wurde. Die Recht­fertigung war leicht: Sie lag in der bestehenden Dienstboten-Ordnung, welche bezüglich der christlichen Confessionen keine Verschiedenheit der Rechte und Pflichten der Dienstherren und Dienstboten festsetzte. Mehr als ein Jahr war verflossen, ohne daß eine Entscheidung des Kaisers an mich gelangte. Als ich nachher, aus Anlaß einer Urlaubsreise, nach Wien kam und beim Kaiser Audienz erhielt, erwartete ich, daß er auf jenen Gegenstand zu sprechen kommen werde. Er machte jedoch keine Erwäh­nung davon. Mir war es aber ein zu peinliches Gefühl, unter dem Drucke einer noch nicht als gerechtfertigt anerkannten Beschuldigung von ihm zu gehen, um nicht selbst die Audienz mit folgenden Worten zu beschlie­ßen: „Ich besorge, daß ich Eurer Majestät vielleicht zuweilen Veranlas­sung zur Mißstimmung gebe, wenn ich in meinen Amtshandlungen oder Anträgen nicht Rücksicht auf dasjenige nehme, was man glaubt, daß Allerhöchst Denselben angenehm seyn dürfte. Mir scheint aber, daß ich bei Amtshandlungen nur das Gesetz, bei Anträgen nur meine innere Überzeugung beachten dürfe; denn, da Sie Herr sind, Gesetze, welche Sie nicht lieben, abzuändern und Maßregeln, die Sie wünschen, ohne mein 15) Hartig’s conflict with Zängerle is discussed above p. 207 f. 15*

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