Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

COONS, Ronald E.: Reflections of a Josephinist. Two Addenda to count Franz Hartig's „Genesis der Revolution in Österreich im Jahre 1848”

Reflections of a Josephinist 223 Erde vertilgten heiligen römischen Reiches mit veränderter Form und Be­nennung die Einsetzung landständischer Verfassungen festgesetzet wor­den war, hatte er bei der selbst anerkannten Regierungs-Unfähigkeit seines ältesten Sohnes den Gedanken gefasst, auch in Österreich die be­schränkte Monarchie, jedoch erst nach seinem eigenen Ableben, einzufüh­ren und dadurch der Unfähigkeit zum Selbstherrschen seines Nachfolgers abzuhelfen. Er theilte diesen Gedanken seinem vertrautesten Rathgeber, dem greisen Staatsrathe Pfleger mit2). Als ihm dieser aber bemerkte, daß er wohl Herr sey, die eigene Herrschergewalt zu beschränken und nach eigenem Ermessen beschränkt an seinen Nachfolger zu vererben, daß aber seine Macht nicht so weit reiche, um eine Beschränkung erst nach seinem Tode dem Thronerben aufzuerlegen, dachte er nicht weiters daran, die mit seiner Zustimmung für alle Lande des deutschen Bundesstaates festgesetzten Beschränkungen der reinen Monarchie in seinen Ländern einzuführen. — Einer seiner vorzüglichsten Günstlinge, Graf Taaffe3), welchen er von Stufe zu Stufe bis zu dem hohen Posten des Präsidenten der Hofkammer in sehr jugendlichem Alter gehoben hatte, wurde plötzlich von diesem einflußreichen Posten auf den in enge Schranken Gebannten eines Präsidenten des obersten Gerichtshofes ver­setzet, weil Taaffe’s Gegner bei den eingreifenden Beschränkungen, wel­che derselben [!] in allen — auch den Hofstaats-Auslagen — beabsich­tigte, dem Kaiser zu verstehen gaben, daß dieser Chef der Finanzverwal­tung bald dahin kommen dürfte, dem Kaiser eine Art von Civil-Liste aufzudringen. Die Bewahrung des Hausfriedens bewog ihn zu einer nicht immer an­gemessenen Nachgiebigkeit gegen die Wünsche seiner Gemahlinen. So bequemte er sich mit der Zweiten, eine Neapolitanische Princessin, zu Tändeleien in Kreisen, welche seinem ernsten Character und seiner Wür­de nicht entsprachen 4). Es ist bekannt, daß er an theatralischen Darstel­2) Anton Pfleger von Wertenau (1748—1820), after serving as professor of law and as a judicial official in Galicia, was appointed Hofrat in the Galician Hof- kanzlei and to the same position in the Oberste Justizstelle in 1802; in 1805 he became a Staats- und Konferenzrat, and in 1814 he received the title Geheimrat. Although there is no documentary evidence that Emperor Franz ever consulted Pfleger on the possibility of imposing a constitution upon Ferdinand when he became monarch, it is highly unlikely that Hartig would have invented the story he relates, which he in all likelihood heard from either relatives or col­leagues: see Wurzbach Lexikon 22 (1870) 199—200. 3) Count Ludwig Patrick Taaffe (1791—1855) was not, as Hartig states, presi­dent of the Hofkammer but was rather named vice-president of the bureau in 1826. In 1830 he was named vice-president of the Oberste Justizstelle, whose president he became in 1836. See Wurzbach Lexikon 42 (1881) 308—311, and Friedrich Maschek von Maasburg Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749—1848) (Prag 1891) 83—85. *) Empress Maria Theresia (1772—1807) married Emperor Franz in 1790; see Eduard Wertheimer Die drei ersten Frauen des Kaisers Franz (Leipzig 1893) 27—76.

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