Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)

LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554

Landfriedensbund und Reichsexekution 9 lange die Disziplin ihrer Truppen würde garantieren können25), konnte sich freilich auch Christoph nicht der Einsicht verschließen, daß es mit bloßen Defensivvorkehrungen nicht getan sein konnte, sondern daß eine offensive Strategie zur möglichst raschen Bereinigung des fränkischen Konfliktes not tat. Während die bayerischen Gesandten im Einklang mit ihrer Instruktion für eine Intervention des Heidelberger Bundes plädier­ten, trat Württemberg nur für eine Kombination von Kreis- und Bundes­initiative ein. Zur Sicherung der verbündeten Territorien vor marodie­rendem Kriegsvolk — als besonders gefährdet galten Pfalz, Mainz und Württemberg — sollte eine Schutztruppe von 1000 Schützen und 600 Rei­tern aufgestellt werden. Darüberhinaus sollte der Bund die mandierten Kreise zu eigenen Rüstungen auffordern und ihnen anbieten, zusammen mit diesem Kreisaufgebot ein eigenes Bundeskontingent nach Franken vorrücken zu lassen, um die Konfliktparteien zum Waffenstillstand, zur Abrüstung und zur Zusage zu zwingen, ihre Streitigkeiten vom Kaiser und von unparteiischen Ständen entscheiden zu lassen. „Dardurch wirde der gemein friden erhalten, den mandatis zum theil parirt, auch chur- und fürsten ire Zusagen, auch treuen und glauben erhalten“ 26). Dieses den Kreisen vorzulegende Handlungsprogramm sollte also die allgemeine Friedensverantwortung mit territorialen und partikularen Rücksichten und Interessen in Einklang bringen, ohne daß die bislang am Konflikt unbeteiligten Stände ein unzumutbares Risiko eingehen mußten. Anders als Bayern sah Württemberg solche Interessenbalance unter den gegebe­nen Umständen nur im Rahmen einer breiten Kreisinitiative gewährlei­stet. Der Bund konnte zwar dabei eine maßgebliche Rolle übernehmen, mußte aber nicht allein das Erfolgsrisiko tragen. Es war nicht sonderlich schwierig, die Verbündeten von der Zweckmäßig­keit einer Schutztruppe zu überzeugen, vor allem nachdem geklärt war, daß auch Bayern, Jülich und Trier gegebenenfalls von dieser Maßnahme profitieren sollten27). Für den Interventionsplan dagegen waren Pfalz und Mainz nicht zu gewinnen. Mainz hatte zwar, wie gezeigt, vor dem Bundestag neben anderen Alternativen auch den Gedanken einer Kreis­intervention erwogen und zeigte sich in Bruchsal den württembergischen Vorstellungen auch nicht ganz unzugänglich, folgte dann aber doch im wesentlichen der pfälzischen Linie 28). Pfalz hielt vom Beginn des Bun­destages an strikt an der Auffassung fest, die Kreise sollten sich vor­nehmlich um die gütliche Beilegung des fränkischen Konfliktes bemühen und sich dazu die aktive Mitwirkung des Kaisers sichern. Im Rahmen des Bundes konnte im pfälzischen Verständnis — und dem schloß sich Mainz 25) Ebenda fol. 14 v—17 und Instruktion der fränkischen Verbündeten zur Werbung auf dem Bruchsaler Bundestag, 1554 März 1: HSTA München Kasten schwarz 5184 fol. 152—155. 26) wie Anm. 23, hier fol. 17 rv und fol. 18 v—19, das Zitat fol. 19. 27) Ebenda fol. 10 v, 23, 24 rv, 25, 26—28, 47—49 und 95—98 v. 28) Ebenda fol. 24, 26 v, 27 v, 28 v und 36 v.

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