Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 36. (1983)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. 2. Zur politischen Vorgeschichte des Frankfurter Reichskreistages vom Oktober/November 1554
4 Albrecht Luttenberger der Exekutionsordnung zu setzen. Daß Ferdinand Mitte März Zasius anwies, die Heidelberger Verbündeten zu offenem, nachhaltigem Engagement für die strikte Exekution der Acht zu drängen 13), war im Grunde nichts anderes als der Versuch, dem Bund einen gut Teil friedenspolitischer Gesamtverantwortung aufzubürden und ihn in eine Führungsrolle zu manövrieren, die ihm von der Reichsordnung her nicht oblag, vielmehr in der Exekutionsordnung dem König/Kaiser zugewiesen war, gegenwärtig freilich, wie gezeigt, weder von Karl noch von Ferdinand ausgefüllt wurde bzw. werden konnte. Unter den Verbündeten war man allerdings seit Verkündung der Exe- cutorialmandate ziemlich einmütig der Meinung, daß die Achtexekution nicht Bundes-, sondern Kreisangelegenheit sei. Gleichzeitig war jedoch auch klar, daß der Bund die im Zusammenhang mit der Exekutionsfrage denkbaren Eventualitäten nicht einfach ignorieren konnte. Kontrovers allerdings war, wie auf die gegebene komplexe reichspolitische Situation adäquat zu reagieren sei. Die dabei zutage tretenden Differenzen zwischen den Verbündeten erklären sich im wesentlichen daraus, daß in den Überlegungen des einen oder anderen Standes das territoriale Sicherheitsinteresse einerseits und die Notwendigkeit zur allgemeinen Stabilisierung der reichspolitischen Verhältnisse andererseits jeweils verschieden gewichtet bzw. in einem engen sachlichen Zusammenhang gesehen oder isoliert voneinander behandelt wurden. Dementsprechend variierte die Einschätzung der Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Bundes nicht unerheblich. Mainz etwa zeigte sich stark daran interessiert, daß das Exekutionsproblem auf dem bevorstehenden Bruchsaler Bundestag gründlich diskutiert wurde. Dahinter stand nicht die Vorstellung, daß dem Bund eine irgendwie geartete besondere Rolle oder Initiativkompetenz zukomme, sondern lediglich die Absicht, einen informellen Meinungsbildungsprozeß in Gang zu bringen und damit die Voraussetzung dafür zu schaffen, über die starke Position Württembergs und Bayerns im schwäbischen bzw. bayerischen Kreis, über die Querverbindungen der Kurpfalz zum oberrheinischen Kreis und über die von Pfalz, Trier und Mainz zu bildende Mehrheit im kurrheinischen Kreis die Politik von vier der sechs mandierten Kreise im Sinne einer einheitlichen Konzeption richtungweisend zu beeinflussen. Es galt sicherzustellen, daß die Kreise nicht nur darüber berieten, ob die Exekution durchzuführen sei oder nicht, sondern ihre Beschlußfassung ganz allgemein daran orientierten, „was 13) Vgl. Druffel Beiträge 4 393 f n. 391. — Zasius vertrat den Gedanken, den Heidelberger Bund ins Spiel zu bringen, schon seit längerem: ebenda 344 n. 336; Zasius an Herzog Albrecht von Bayern, 1553 Ende Dezember Nürnberg: HSTA München Kasten schwarz 5375 fol. 34—36, hier fol. 35; dsbe an dsben, 1554 Januar 8 Nürnberg: ebenda fol. 53—54 v; Zasius an König Ferdinand, 1554 Februar 22: HHSTA RK Berichte aus dem Reich 3 fol. 240—242 v hier fol. 241 rv und dsbe an dsben, 1554 Februar 5 Augsburg: ebenda fol. 135—145, hier fol. 137 v—138.