Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 35. (1982)
LUTTENBERGER, Albrecht: Landfriedensbund und Reichsexekution. Friedenssicherung und Bündnispolitik 1552/1553
18 Albrecht Luttenberger spanischen Sukzessionsprojektes, auf die Ausschaltung des Einflusses des Bischofs von Arras auf die Reichsgeschäfte, d. h. auf die Respektierung des kurfürstlichen und fürstlichen Anspruches, auf die Ordnung der Reichsverhältnisse maßgeblich Einfluß nehmen zu können, und auf die Lösung der Reichsfriedensproblematik auf der Grundlage des ersten, vom Kaiser verworfenen Vertragstextes von Passau. Mit solch weitgespannter Perspektive verband sich das eigene, ausgeprägte territoriale Sicherheitsinteresse. Diese komplexe Zielprojektion hielt man in Heidelberg ganz offenbar für realisierbar, obwohl die dazu gewählte Strategie eine Reihe unkalkulierbarer Variablen enthielt. Es ist zu Recht mehrfach auf die Differenzen hingewiesen worden, die zwischen den an den Heidelberger Verhandlungen beteiligten Ständen gegeben waren52). In der Tat waren die Ausgangspositionen durchaus unterschiedlich ausgeformt. Jülich etwa wollte zwischen der Behandlung des kaiserlichen Bundesplanes und der Vorlage eines reichspolitischen Reformprogramms ein Junktim hersteilen, so daß die ziemlich sicher zu erwartende Ablehnung der Reformforderungen einen bequemen Vorwand bieten würde, den Bundesbeitritt zu verweigern53). Herzog Wilhelm beobachtete auch die Beziehungen des Kaisers zu Markgraf Albrecht mit hohem Mißtrauen54), war aber aus Furcht vor Sanktionen der niederländischen Regierung anfänglich nicht bereit, persönlich in Heidelberg zu erscheinen55). Auch Herzog Christoph von Württemberg war zu dezidierter Opposition gegen die kaiserliche Bundespolitik entschlossen, nicht nur, weil er wie Pfalz davon ausging, daß eine dauerhafte Friedenssicherung unter anderem die Lösung des aus der Religionsfrage entstandenen reichspolitischen Integrationsproblems voraussetze56), sondern auch, weil die württembergischen Erfahrungen mit dem Schwäbischen Bund die Gefahr, daß durch diese Organisationsform die fürstliche Prärogative zugunsten der Mindermächtigen und des Kaisers empfindlich geschwächt wurde, besonders bewußt machten57). Aber 98-101 n. 86 und 123-126 n. 113; auch Arnold an Zasius, 1553 März 21 Heidelberg: HHSTA RK Berichte aus dem Reich 2 a fol. 352 r. 52) Vgl. Lutz Christianitas afflicta 186f und zuletzt Sicken Der Heidelberger Verein 335f. 53) Vgl. Ernst Briefwechsel 1 869ff n. 877. 54) Vgl. Dr. Karl Harst an Herzog Wilhelm von Jülich, 1553 Januar 25 Düsseldorf: HSTA Düsseldorf Jülich-Berg II 2934 fol. 10-13, hier über den Vortrag Harsts beim Kurfürsten von Trier fol. 10 r. 55) Vgl. die Instruktion Herzog Wilhelms von Jülich für Dr. Karl Harst zur Werbung beim Kaiser, 1553 Februar Düsseldorf: ebenda fol. 15-16 und fol. 18 r; die Kredenz Herzog Wilhelms von Jülich für Wilhelm von Neuenhof und Bertram von Plettenberg nach Heidelberg, 1553 Februar 21 Düsseldorf: HSTA München Kasten schwarz 5183 fol. 1. Die übertriebene Vorsicht Herzog Wilhelms stieß bei seinen eigenen Räten auf Kritik. Vgl. z. B. Dr. Karl Harst an Dr. Heinrich Olischleger, 1553 März 17 Brüssel: HSTA Düsseldorf Jülich-Berg II 2934 fol. 26-27. 56) Vgl. Druffel Beiträge 2 815 f n. 1829, sehr knapp wiedergegeben bei Ernst Briefwechsel 1 846 n. 845. 57) Vgl. Ernst Briefwechsel 2 34ff n. 31 und 74-78 n. 85.