Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites

38 Heide Dienst genommen, der Markgraf hat auf seinen Anteil verzichtet und Melk das Ar­rangement der Seelsorge überlassen142). Nun zurück zu unseren Pfarren von 1135: Wie aus der Bestätigung Inno­zenz’ E. vom 30. November 1137 und der Bischof Reginberts von Passau aus dem Jahr 1139 hervorgeht, dürfte Klosterneuburg den ganzen Zehent der Pfarre (St. Martin) eingehoben und auch behalten haben143). Außer den Ze­henten ist kein Besitz bzw. Recht finanzieller oder anderer Art in den beiden Bestätigungen namentlich angeführt, - daran kann man den Stellenwert er­messen, der den Zehenteinkünften zukam. Was Alland betrifft, so war die Tatsache, daß Klosterneuburg ein Drittel des Zehents, vielleicht auch noch das markgräfliche Drittel, zustand, eine Quelle fast ein Jahrhundert dauern­der Streitigkeiten144). Welchen Zehentanteil der Markgraf in der Urkunde von 1135 eigentlich „zu­rückstellte“, wird nicht mitgeteilt. War dem Bischof sein Drittel vorenthalten worden? Beanspruchte er das pfarrliche Drittel als der für die Einsetzung des Pfarrers Verantwortliche? Nahm er Anstoß an der Tatsache, daß ein Laie, der Markgraf, ein Drittel für die Erhaltung und den Ausbau der Gebäude („Kirchenfabrik“) einbehielt? Oder sollte eine je unterschiedliche Verbindung 142) Hilger Mödling 133ff. 143) „. . . et nominatim decimas adiacentis parrochie Niuwenburch a fratre nostro Reimaro Pataviensi episcopo canonice transmutatas presentis scripti pagina robora­mus. . .“ (Schönsteiner Freiheitsbriefe 16); „. . . et insuper omnem decimationem parrochie Niwenburch concambio stabilitam et tertiam partem decimarum ad Adalah- te, cuius concambium est mansus unus in villa que dicitur Buckindorf et vinea apud Chremese, sicut ab antecessore nostro Reginmaro episcopo data est, nos quoque datam et nunquam inde auferendam esse decernimus“ (ebenda 23). Auch in der Michäelbeuer- ner Urkunde verzichtet der Bischof auf den ganzen Zehent von Straßwalchen. Ande­rerseits war in der Vorlage für den Stiftbrief von St. Georgen (später Herzogenburg) vom ganzen Zehent, in der endgültigen Ausfertigung nur mehr von 1h die Rede; vgl. Mitis Studien 194; Lechner Waldviertel (1924) 51. Oder war einfach nur die Aus­drucksweise in der Vorlage sorgloser? Die Tatsache, daß in vielen Quellen der Zehent nicht näher oder nicht ausreichend spezifiziert wird, erschwert eine zutreffende Beur­teilung ihrer Aussagen ungemein. Zehente wurden vor dem Wormser Konkordat von Markgraf Leopold verlehnt, vertauscht und verschenkt; vgl. auch FRA 2/4 n. 86 = 122 = 142 = BUB 4/1 n. 610 (1113); FRA 2/69 n. 267 = BUB 4/1 n. 605 (1108-1125); über Zehente und Reform vgl. auch Hilger Mödling 131 mit Anm. 13. 144) Der Wortlaut der Bischofsurkunde betreffend die Überlassung des bischöfli­chen Zehents stimmt mit einer Klostemeuburger Tradition überein (FRA 2/4 n. 39): „. . . tercia pars decimarum in Adaleht data sit in concambium eidem ecclesie faciente Reginmaro Patauiensis ecclesie episcopo et petente marchione Livpaldo. Concambium autem hoc est: mansus unus in villa que dicitur Bukkendorf et vinea apud Chremese“; am Rand steht von einer Hand des 13. Jahrhunderts: „de hoc litera“, - sie war offen­sichtlich anläßlich des Streites mit dem Allander Pfarrer erforderlich geworden; vgl. Dienst Babenberger-Studien 42. Vorher schon hat Markgraf Leopold eine Allander Bauemfamilie - genannt ist ein Mann mit fünf Söhnen und zwei Töchtern — an Klo­sterneuburg gegeben, wohl mitsamt dem von ihnen bewohnten und- bewirtschafteten Besitz: FRA 2/4 n. 15. Eine Gleichzeitigkeit der Handlungen ist aufgrund der verschie­denen Zeugen nicht anzunehmen.

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