Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

KLEINMANN, Hans-Otto: Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten

Mission des Agenten „deployiert“ werden und die Überreichung seiner Be­glaubigungsschreiben sowie seiner Vollmachten zum Abschluß eines Freund­schafts- und Handelsvertrages an den Staatssekretär der Vereinigten Staaten erfolgen. Mit diesem Auftrag wurde noch vor der Unterzeichnung des Pariser Definitivfriedens zwischen den Vereinigten Staaten und Großbritannien der belgische Baron Beelen-Bertholff nach Philadelphia abgeschickt, wo er am 9. September 1783 eintraf71). Am 29. Oktober 1783 faßte der Kongreß auf die österreichischen Anbringun­gen und Dispositionen hin den Beschluß, die Vertreter der Union in Paris zu bevollmächtigen, dem Kaiser oder seinen Ministern den amerikanischen Wunsch auszudrücken, „to cultivate his Friendship and to enter into a Treaty of Amity and Commerce for the mutual advantage of the Subjects of his Imperial Majesty and the Citizens of these United States“ 72). Den Wort­laut dieses Beschlusses brachte Franklin gut ein halbes Jahr später, nachdem er ebenso wie seine Kollegen Adams und Jefferson die entsprechenden Voll­machten zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit Österreich erhalten hatte, auf diplomatischem Wege über den kaiserlichen Botschafter in Paris dem Wiener Hof offiziell zur Kenntnis73). Die „Freundschaftserklärung“, die als das wichtigste rechtserhebliche Element der zwischenstaatlichen Notifi­kation einer Verfassungsänderung oder Staatsentstehung zu gelten hat, fin­det sich hier eingekleidet in die offizielle Mitteilung eines Regierungsaktes und in das Anerbieten, einen Freundschafts- und Handelsvertrag miteinan­der abzuschließen. Damit gab man sich in Wien zufrieden, verzichtete aber seinerseits auf die „in solchen Fällen hergebrachte feierliche Anerken­nung“74). Die Vereinigten Staaten sind durch Österreich also stillschweigend in der Form völkerrechtlich anerkannt worden, daß durch ordentliche, bevollmäch­tigte, in einem dritten Staat beglaubigte diplomatische Vertreter bilaterale Vertragsverhandlungen auf genommen wurden, wobei sich die Partner gegen­seitig der Bereitschaft versicherten, freundschaftliche Beziehungen zu unter­halten. In einem Vortrag an Joseph II. vom 15. August 1784 konnte sich der österreichische Staatskanzler dennoch nicht versagen, noch einmal zu be­kräftigen, daß „nach der strengen Regel“ die Vereinigten Staaten durch No­tifikation des Pariser Friedens, in dem der britische König de iure seiner Herrschaftsrechte auf die dreizehn Kolonien entsagt habe, den ersten Schritt hätten machen müssen, um von seiten Österreichs „als wahre unabhängige Die österreichische Diplomatie und die Anerkennung der amerikanischen Staaten 193 71) Seine Berichte an die Regierung in Brüssel sind veröffentlicht worden: Hanns Schiitter (Hg.) Die Berichte des ersten Agenten Österreichs in den Vereinigten Staaten von Amerika Baron de Beelen-Bertholff an die Regierung der österreichischen Nieder­lande in Brüssel 1784—1789 (FRA II 45/2, Wien 1891); über ihn vgl. Friebel Öster­reich und die Vereinigten Staaten 9Iff. 72) Nach Friebel Österreich und die Vereinigten Staaten 51. 73) Franklin an Mercy, 1784 Juli 30 nach Friebel Österreich und die Vereinigten Staaten 57. 74) Kaunitz an Reischach (Den Haag), 1784 Juli 14 ebenda 56. Mitteilungen, Band 34 13

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