Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

144 Gerhard Rill Ferdinands zu übernehmen, mit seinen eigenen Informationen - unter beson­derer Berücksichtigung seiner Beziehungen zum kursächsischen Hof — zu kombinieren, das Ganze zu Papier zu bringen, wobei dieses Elaborat das Mindestausmaß von L gehabt haben, aber in deutscher Sprache abgefaßt worden sein muß, und schließlich für Verbreitung zu sorgen. Als „alter“ Rat und Vertrauensmann Friedrichs des Weisen konnte er, sobald der volle In­struktionstext am Hof Ferdinands bekannt war, mit einem augenblicklichen Reputationsgewinn rechnen: Aus dem Beiseitegeschobenen sollte dieserart ein gefährlicher, mit kaiserlicher und kurfürstlicher Autorität ausgestatteter Kontrollor werden, — wenn auch nur zum Schein und vielleicht nur mit dem Ziel, bei Hof ernst genommen und gefürchtet zu werden und die vor Jahr­zehnten geliehenen Gelder auf Heller und Pfennig zurückzubekommen. Das Risiko war gering: Wolff wurde in der Instruktion ja nicht genannt, seine Motive waren unbekannt, seine Person daher unverdächtig. Außerdem lag seit spätestens Herbst 1524 in der kursächsischen Kanzlei ein „amtliches“, von der Hand eines kompetenten Schreibers zu Papier gebrachtes Exemplar des umstrittenen Schriftstückes. Wenn nun für die Frage nach dem Motiv zumindest eine mögliche Antwort angeboten werden konnte, so erhalten damit auch die bisher gesammelten Verdachtsmomente neues Gewicht: 1. In den Händen Wolffs ist die Instruktion zum ersten Mal nachweisbar, ohne daß er irgendeinen diesbezüglichen Auftrag gehabt hätte. 2. Nur in den Informationen Wolffs, die dieser besaß und weitergab, ist na­hezu der gesamte Inhalt der Instruktion sachlich wie in der Affinität der Darlegung und Formulierung feststellbar. 3. Von allen uns bekannten Personen verfügte nur Wolff über die Möglich­keit, sein eigenes Schriftgut zu dem der kurfürstlichen Kanzlei werden zu lassen. 4. Die Kombination von „altem“ Rat und Vertrauensmann des Kurfürsten trifft für 1523/24 nur für Wolff zu. Mögen für diese Indizien im einzelnen andere Erklärungen konstruierbar sein, die ihnen innewohnenden Belastungsvektoren weisen doch eindeutig in Richtungen, in deren Schnittpunkt der „alte“ Rat und Kammermeister Bal­thasar Wolff von Wolffsthal steht. Offen bleibt dabei die Frage, inwieweit ein oder mehrere Angehörige der kursächsischen Kanzlei, deren Mitwirkung vorausgesetzt werden muß, mit Wolff bewußt kooperierten. Ferdinand hat wohl bestenfalls von dem perfiden Doppelspiel Wolffs etwas geahnt. Seine Weigerung, Wolff in das Reichsregiment aufzunehmen, sein Wunsch, ihn von seinem Hof femzuhalten, und die schmähliche Abfertigung in finanzieller Hinsicht lassen darauf schließen. Hätte er jedoch in Wolff den Verantwortlichen für die ganze Affäre erkannt, wäre er wahrscheinlich an­ders mit ihm verfahren. Ist somit die Hannart-Affäre als Intrige ohne symptomatische Bedeutung einzustufen? Hier ist zu bedenken, daß die Gillis-Mission nachweisbar statt­gefunden hat und daß damit die sachlichen und mentalen Zustände, wie sie

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