Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)

RILL, Gerhard: Die Hannart-Affäre. Eine Vertrauenskrise in der Casa de Austria 1524

132 Gerhard Rill den sei. Vor allem aber wünschte der Erzherzog, daß „ir [die Kommissare] in [Wolff] albeg verhuettet und ine dermassen abschaidet, damit ime an unserm hof zu khomen nicht ursach gegeben, sonnder, wie ir mocht, abwenndt, das er nicht an hof khome . .203). Erst am 9. Mai 1528 wurde die endgültige Einigung erzielt, die davon ausging, daß Heinrich und Balthasar Wolff Maximilian I. aus eigenen und anderer „auffprach- tem gueth und geldt“, zum Teil durch Versetzung von Kleinodien, die stattliche Summe von rund 95.000 Gulden vorgestreckt hatten. Davon sollte nun Balthasar Wolff 36.000 Gulden erhalten, wobei Karl und Ferdinand den Schuldbetrag wie auch in an­deren Fällen teilten. Von der ferdinandeischen Hälfte wurden nach Absprache mit Gläubigem Wolffs weitere 8000 Gulden subtrahiert, und mit den verbleibenden 10.000 Gulden wurde das Haller Pfannhaus belastet, - jedoch auch nur zum Teil, da 3000 Gulden für den Genuß der beiden Pfandschaften berechnet wurden, so daß von den 95.000 Gulden schließlich 7000 übrigblieben. Dafür verzichtete Ferdinand auf die Vor­legung von Rechnungen204). Es scheint also, daß die Schwäche der Wolff’sehen Posi­tion, der schon aus der Obligation an Heinrich Wolff von 1502 ersichtliche Mangel an Unterlagen, von den Kommissaren glänzend genutzt und eine Meisterleistung im Schuldenabbau vollbracht wurde. Die Pflegschaften fielen nach dem am 14. März 1529 eingetretenen Tod Wolffs205) an dessen Sohn Maximilian und schließlich 1530, um die Ablösesumme von 6000 Gulden, an Hans Schenk von Schenkenstein206). In der Familie Wolff hatte also in zwei Generationen ein unerbittliches Auf und Ab, bedingt durch Kapitalsbildung und Fehlspekulation, stattgefunden. Während sich ähnliche Entwicklungen in anderen oberdeutschen Kauf­mannsfamilien meist über größere Zeitspannen verteilten, währten die Symptome von Reichtum und Spitzenfunktion im Finanzwesen bei Vater und Sohn Wolff nicht einmal ein Jahrzehnt. Knapp nach der Jahrhundertwende lebte die Familie zwar sicher nicht in Armut207 * *), jedoch ohne das für die er­reichten Ämter und Würden nötige Kapital. Aus dem Schicksal Balthasar Wolffs gewinnt man den Eindruck, als liefe er ständig den Trugbüdem seiner eigenen Vergangenheit nach: dem verlorenen Reichtum, von dem er zumin­dest die letzten Reste Zusammenhalten will, und einer Schlüsselposition, die er - da das Vermögen für ein entsprechendes Amt im finanziellen Sektor 2°3) Weisung an Kommissare, 1526 Mai 29: HKA Niederösterreichische Kammer 1 fol. 590 n. 409; weitere Mandate vom 5. Oktober und 19. November ebenda 2 fol. 291 r n. 217 und 492 r n. 335. 204) Kopie im HHStA Confirmationes privilegiorum 240 s. v. ,,Wolff v. Wolffsthal“ (laut Rückvermerk waren die 7000 fl. am 9. März 1531 getilgt); Reichsregisterbücher Karls V. 17 fol. 120r—121 v (Groß Reichsregisterbücher n. A 1781). 205) Todesdatum nach einem in der Kirche von Burgfarrnbach befindlichen Toten­schild bei Georg Malter Das Geschlecht der Wolff von Wolffsthal in Burgfarrnbach 1493-1606 (maschinschriftl. Zulassungsarbeit 1958, vorhanden im Staatsarchiv Nürn­berg unter Bibliothekssignatur 1505) 8. Auch den Hinweis auf diese Arbeit verdanke ich Herrn Dr. Hirschmann. 206) Undat. Ansuchen der Söhne Wolffs: HKA Niederösterreichische Kammer 3 n. 367; Kopie der Verständigung der Bürgermeister und Räte beider Pfandschaften im HHStA Reichslehensakten der deutschen Expedition 8 Konv. Baiern - Reichspflege Schwäbischwörth fol. lrv = 4rv. 207) 1515 hatte Wolff bereits 10.000 fl. Schulden bei der Stadt Nürnberg für seinen Hausbesitz, und nur eine kaiserliche Intervention verhinderte die Pfändung, 1522 konnte er hingegen den Burgstall zu Burgfarrnbach und allen dazugehörigen Besitz käuflich erwerben: Malter Wolff von Wolffsthal 3-7.

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