Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 34. (1981)
DIENST, Heide: Niederösterreichische Pfarren im Spannungsfeld zwischen Bischof und Markgraf nach dem Ende des Investiturstreites
NIEDERÖSTERREICHISCHE PFARREN IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN BISCHOF UND MARKGRAF NACH DEM ENDE DES INVESTITURSTREITES Von Heide Dienst Der Greifensteiner Zehentvertrag von 1135 - canonica et legitima traditio - Kirchen- und Zehentpolitik des Bischofs Reginmar von Passau — zwei Klostemeuburger Legatenurkunden — die dreizehn Pfarren - Pfarrer — Klosterneuburg und Lorch — Klosterneuburger Säkularkanoniker und die Burggrafen von Gars - Passau, Babenberger, Gars und Klosterneuburg — Salzburg und Rom — „Reform“ — Ergebnisse und Thesen. „Wenn hier der Versuch unternommen wird, das Dunkel um die Anfänge des Stiftes Klosterneuburg aufzuhellen und alle damit zusammenhängenden Fragen einer Klärung zuzuführen, so gründet sich dieser Versuch keineswegs auf neue Quellen oder bisher unbekanntes Tatsachenmaterial.“ Diese letzte Feststellung Hans Wolfs1), mit der er seine Neuinterpretation des Greifensteiner Zehentvertrages von 1135 einleitete, gilt vollinhaltlich auch für die im folgenden angestellten Überlegungen. Sie werden die oben genannte Klosterneuburger Problematik allerdings nur am Rande berühren und in den Mittelpunkt eher die Frage stellen, was denn in der Zeit nach dem Wormser Konkordat sich im kirchlichen Leben der babenbergischen Mark geändert habe, inwieweit reformerische Impulse zu langwirkenden Veränderungen geführt haben, auf welche Weise sich kirchliches Leben angesichts der machtpolitischen Realität entwickeln konnte, wie Konflikte zwischen den verschiedenen Interessen von Machtträgem ausgetragen und beigelegt worden sind2). Wenn im folgenden von „kirchlichem Leben“ die Rede ist, so sind darunter nicht geistliches Leben, Frömmigkeitsformen, Mentalität und Glaubensvorstellungen des Kirchenvolkes zu verstehen, sondern Fragen der Organisation bzw. nach den Einkünften von Bischof und Pfarrern, nach dem Verhältnis von deren Einfluß zu dem weltlicher Grundherren in bezug auf wirtschaftliche Leistungen der Grundholden. Es geht also um den im Laufe des Investiturstreites zementierten Gegensatz zwischen „klerikal-kirchlich“ und „lai- kal“. Diese strenge Scheidung der Kompetenzen aufgrund des Selbstver*) Die Anfänge des Stiftes Klosterneuburg in Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich (= JbLkNÖ) NF 29 (1944-48) 82. 2) Die folgenden Überlegungen stellen eine erweiterte und überarbeitete Fassung eines Koreferates dar, das zu dem Thema „Veränderungen der Kirche im 11. und 12. Jahrhundert“ (Marcel Pacaut) auf Einladung der Internationalen Kommission für Vergleichende Kirchengeschichte am 10. August 1980 während des Internationalen Historikertages in Bukarest gehalten worden ist. Mitteilungen, Band 34 1