Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Otto F. WINTER: Die italienische Kriegsarchivdelegation nach dem Ersten Weltkrieg

Die italienische Kriegsarchivdelegation 445 chen Archiven unter einer Generaldirektion kam allerdings - nach manchen Umwegen - erst in der Zweiten Republik zustande10). In der Sitzung der Internationalen Liquidierungskommission vom 13. No­vember 1919 wurde letztmals ein Antrag auf Intemationalisierung des Kriegsarchivs von Seite des tschechoslowakischen Vertreters gestellt, jedoch einhellig abgewiesen; der österreichische Vertreter gab im Namen des Kabi­nettsrates die Erklärung ab, daß den Nachfolgestaaten die freie Forschung im — „austrifizierten“ - Kriegsarchiv durch „Delegierte für wissenschaftliche Zwecke“ offen stehen werde. Dies war dem Direktor des Kriegsarchivs der Anlaß, in einer an das Staatsamt für Heerwesen gerichteten Ausarbeitung über „die Zukunft des Kriegsarchivs“ vom 21. Dezember 1919 die Einfüh­rung eines Reverses über die Verpflichtung zur Nichtveröffentlichung für Einzelpersonen kompromittierender Schriftstücke für die Delegierten zu for­dern, da diesen über die übliche Forschertätigkeit hinaus Akteneinsicht ge­währt werden müsse11). Der konkrete Anlaß für diesen Vorbehalt lag darin, daß für die Gewährung der Akteneinsicht in den vorhergehenden Monaten vom Archivbevollmächtigten und von den Vorgesetzten Stellen — Staatsamt für Heerwesen und liquidierendes Kriegsministerium — divergierende Ansich­ten vertreten worden waren, ferner aber auch darin, daß eine Reihe von ehemaligen Archivangehörigen, die infolge der Annahme der Staatsbürger­schaft eines anderen Nachfolgestaates der Monarchie aus dem Personalstand des Kriegsarchivs ausgeschieden waren, ihre Tätigkeit dort als „Delegierte“ dieser Staaten fortsetzten; dabei kam es naturgemäß aus sachlichen, vor al­lem aber aus emotionellen Gründen zu Spannungen zwischen ihnen und den österreichischen Archivaren, wobei die beiden Gruppen gemeinsame Vergan­genheit als Angehörige des k. u. k. Offizierskorps und die damit verbundenen Standesbegriffe eine erhebliche Rolle spielten12). Von italienischer Seite waren solche Delegierte nicht bestellt worden, die In­teressen beim Kriegsarchiv vertraten Angehörige der „Regia Missione Mili­tare Italiana“, die nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrages von St. Ger­main die Waffenstillstandskommission ersetzte; bei der Erteilung von Benüt­zungsbewilligungen an diese kam es zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Staatsamt für Heerwesen und dem liquidierenden Kriegsministerium bzw. dem Militärliquidierungsamt13). Unter den Betroffenen war auch Oberstleutnant Conte Franchini-Stappo, der spätere Militärattachö bei der italienischen Gesandtschaft in Wien. Neben diesen, „vom Kriegsarchiv als unangenehm empfundenen Forschungen“ zur Geschichte des Ersten Welt­krieges, die aber trotzdem korrekt betreut wurden, mußten auch einschlägige 10) Ebenda 62ff, 65 ff, 309ff; Inventar des Kriegsarchivs 1 19 f (der entscheidende Regierungsbeschluß erfolgte am 5. August 1920). ”) Hoen Chronik III Beilage 61, 10. 12) Ebenda 68ff, 115ff. Bittner Die zwischenstaatlichen Verhandlungen 91 Anm. 2 bezeichnet diese „Delegierten“ als Liquidationskommissäre. 13) Freise Die Tätigkeit 2ff; Hoen Chronik III 239ff; Registratur des Kriegsar­chivs ZI. 821/1920.

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