Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Kurt PEBALL: Führungsfragen der österreichisch-ungarischen Südtiroloffensive im Jahre 1916 - @1 NECK: Zu den österreichisch-italienischen Archivverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg
440 Rudolf Neck haupt, wenn man ihn aus einer Gegenwart wertet, die von der Freundschaft zwischen beiden Ländern gekennzeichnet und geprägt ist. Die Durchführung seiner Bestimmungen erfolgte, auch was die Archive anlangte, in dem Geiste, in dem er entstanden war. In den weiteren Verhandlungen der Jahre 1920 und 1921 zeigte man beiderseits das größte Entgegenkommen15). Allerdings hatte die italienische Seite keine Nachgiebigkeit in Fragen gezeigt, die technische Projekte aller Art in den neuitalienischen Gebieten betrafen. Der italienische Verzicht auf manches Pertinenzstück wurde kompensiert durch erhöhte Ansprüche dieser Art. Diese Fälle gingen zu Lasten und zum Nachteil Österreichs, da in zahlreichen Fällen von Wasserverbauungen, Elektrizitätsanlagen, Eisenbahnlinien, Bahnhöfen, Tunnels, Bergstraßen usw. der jungen Republik die Schadloshaltung der Betroffenen oblag16). Auf kulturellem Gebiet hat Österreich nur noch einige wenige Zugeständnisse für die Zeit nach 1866 gemacht, die über seine Verpflichtungen hinausgingen. Wichtig war jedoch, daß Italien alle jene verschleppten Gegenstände, die ihm von Österreich nicht zugestanden waren, zurückerstattete. Diese Vorgangsweise wurde österreichischerseits immer als Präjudiz gewertet gegenüber anderen Staaten, die in der ersten Nachkriegszeit ebenfalls einseitige Aktionen dieser Art durchgeführt haben. Die Erfüllung des Vertrages wurde von beiden Seiten loyal fortgesetzt, auch als durch die Machtübernahme des Faschismus in Italien die Beziehungen vor allem wegen der Behandlung der Südtiroler Minderheit belastet waren. 1928 war die Durchführung im wesentlichen abgeschlossen, aber loyalerweise wurden auch später, bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg „Nachzügler“ übergeben. In Österreich wurden gegen die Abmachungen mit Italien, soweit sie einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurden, Proteststimmen laut, doch wohl zu Unrecht17). Tatsächlich haben sich diese Abmachungen als weitaus tragfähiger erwiesen als die Vereinbarungen mit anderen Staaten und haben überdies auch stimulierend auf die allgemeinen politischen Verhältnisse gewirkt. Bei den weiterbestehenden, oft sich noch erheblich verschärfenden Spannungen auf anderen Gebieten hat die gute Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und italienischen Archiven reiche wissenschaftliche Früchte getragen, besonders seit dem Kulturabkommen vom 2. Februar 1935, in dem zum ersten Mal auch die private wissenschaftliche Forschung einbezogen wurde18). Diese Entwicklung war nur möglich dank der verständnisvollen Haltung der italienischen Kollegen, die 1919 für eine großzügige Handhabung der Vertragsbestimmungen eintraten und die künftige enge Zusammenarbeit erst ermöglichten. Sicher umfaßte diese Entwicklung nur einen begrenzten Teilbereich, aber eils) Z. B. AVA Handel ZI. 44942/21 und 44902/21. Vgl. auch Bittners Standpunkt in der interministeriellen Sitzung von 1921 November 3: ebenda ZI. 47758/21. 16) Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs Archivakten 13 Li, sowie Liqu. Nationalstaaten 34 (Projekte, Italien) und 71 (Italien). 17) Lhotsky Verteidigung 192f. 1S) BGBl. 1935 n. 138, Artikel 15.