Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Kurt PEBALL: Führungsfragen der österreichisch-ungarischen Südtiroloffensive im Jahre 1916 - @1 NECK: Zu den österreichisch-italienischen Archivverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg

Österreichisch-italienische Arehiwerhandlungen 437 turgüter der Wiener Sammlungen, einschließlich der Archive Ernst zu ma­chen schienen, denn auch die Archive wurden sofort empfindlich getroffen. Auf österreichischer Seite hatte man von Anfang an weitreichende Ansprü­che der ehemaligen Feindstaaten wie auch der Nachfolgestaaten auf Kultur­güter aller Art erwartet und sich Gedanken darüber gemacht, wie man ihnen begegnen sollte. Den wissenschaftlichen Beamten der betroffenen Sammlun­gen erwuchsen dabei Aufgaben, für die es keinerlei Vorbilder gab. Was die Archive betraf, war es bekanntlich die Berufung auf das Provenienzprinzip (Herkunftsgrundsatz), die eine vollständige Bewahrung der einzelnen Fonds zwar keineswegs erhoffen ließ, die aber doch übertriebenen Forderungen steuern sollte und eine gewisse Eindämmung gewährleisten konnte. Vor al­lem war damit eine für die wissenschaftliche Forschung tragbare und zu ver­antwortende Lösung auf archivalischem Gebiet angebahnt. Denn dem italienischen Beispiel hatten sich sofort die Südslawen und andere angeschlossen, und in den ersten Monaten des Jahres 1919 schien es, als sollte tatsächlich noch vor dem Friedensvertrag der kulturelle Ausverkauf der jungen Republik erzwungen werden. Auch die internationale Liquidie­rungskommission vertrat hinsichtlich der Wiener Archive zunächst den Be­treffsgrundsatz (Pertinenzprinzip), der durch seine scheinbar bequeme Handhabung bestach, bis sich bald in der Realität die ersten Schwierigkeiten zeigten. Vor allem ergaben sich dabei nach kurzer Zeit gegensätzliche An­sprüche und Zwistigkeiten der Siegermächte untereinander. Eine Reihe von österreichischen Historikern und Archivaren, allen voran Oswald Redlich, unterstützten die Regierung bei der Vorbereitung der Frie­densverhandlungen und legten einige tiefschürfende Studien und Denk­schriften vor, in denen für die diesbezüglichen Vertragsklauseln die Notwen­digkeit und der Sinn des international von der Archivwissenschaft der letz­ten Jahrzehnte allgemein anerkannten Provenienzprinzips erläutert und auch den Politikern und Diplomaten der Gegenseite vor Augen geführt wurde. Tatsächlich ist auch in den Materialien von St. Germain ein solches Memo­randum offiziell verewigt6). Dieser Staatsvertrag von 1919 hat dann schließlich in der Tat in seiner end­gültigen Fassung - was das Archivwesen betraf - eine Lösung vorgesehen, die weitgehend dem Provenienzprinzip entsprach7). Lediglich ein einziges Mal finden wir ein massives Zugeständnis an das Pertinenzprinzip8). Hier haben die Bedürfnisse der Verwaltung über die historisch-wissenschaftlichen Gesichtspunkte die Oberhand behalten, doch war davon nur ein kleiner Teil der modernsten Akten betroffen, solange man sich konsequent an den Wort­laut hielt. Die Italiener hatten in Österreich noch bis ins Frühjahr 1919 hinein ziemlich 6) Bericht über die Tätigkeit der deutschösterreichischen Friedensdelegation in Saint Germain en Lage: 379. Beilage der Stenographischen Protokolle der Konstituie­renden Nationalversammlung (Wien 1919) 218. 7) Staatsgesetzblatt 1920 n. 303: Artikel 93, 191, 194-196. 8) Ebenda Artikel 193.

Next

/
Thumbnails
Contents