Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas
Kurt PEBALL: Führungsfragen der österreichisch-ungarischen Südtiroloffensive im Jahre 1916 - @1 NECK: Zu den österreichisch-italienischen Archivverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg
ZU DEN ÖSTERREICHISCH-ITALIENISCHEN ARCHIWERHANDLUNGEN NACH DEM ERSTEN WELTKRIEG Von Rudolf Neck Eine umfassende historische Darstellung der archivarischen Auseinandersetzungen zwischen der jungen Republik Österreich und den Nachfolgestaaten der alten Monarchie ist bis zum heutigen Tag noch nicht geschrieben. Wir besitzen wohl kleinere Studien über einige Teilgebiete und Phasen, doch fehlen uns Arbeiten, wie sie für die politischen und wirtschaftlichen Teile des Vertrags von St. Germain in einer ganz stattlichen Reihe schon längst vorliegen. Daß dem auf dem Sektor der kulturellen Klauseln nichts Adäquates an die Seite gesetzt werden kann, geht wohl auch auf den Umstand zurück, daß sich die Durchführung gerade dieser Vertragsteile in der Zeit der Ersten Republik durch viele Jahre gezogen hat; im Falle Jugoslawiens ist es ja bis heute noch nicht zu einem Abschluß gekommen. Die Bereinigung der diesbezüglichen Probleme nach dem Zweiten Weltkrieg, in dem unser Land als handelndes völkerrechtliches Subjekt nicht auftreten konnte, war im Vergleich damit erheblich einfacher. Die rechtliche Lage war klar, und man konnte sich auf die Feststellung nach dem Verbleib der von den Deutschen verschleppten Kulturgüter beschränken. Ganz anders war die Situation nach 1918, als es um den Nachlaß des Habsburgerreiches ging. Als dieser jahrhundertealte Bau auseinanderfiel, ging es um mehr als um die Bereinigung des letzten Krieges. Mannigfaltige Streitfragen auf dem Gebiet des inner- und außerstaatlichen Rechts führten zu langwierigen und komplizierten Verhandlungen, auch in einer Zeit, in der der Friede schon längst wiederhergestellt war. Die Durchführung der entsprechenden Artikel von St. Germain stieß auf unerwartete Schwierigkeiten. Was die Archivfragen anlangte, kam noch hinzu, daß zu ihrer Lösung zwei unterschiedliche Komponenten zu berücksichtigen waren: die kulturellen Bezüge ganz im allgemeinen, die Archivalien aus größeren, in die weitere Vergangenheit zurückreichenden Zeiträumen betrafen, und im besonderen die aktuellen Bedürfnisse der Staatsverwaltung, für die in der Hauptsache sehr junge oder doch überwiegend neuere Schriftbestände in Betracht kamen. Hierin unterschieden sich von Anfang an die archivalischen Fragen von denen allgemein kultureller Art, und dieser Umstand erschwert auch wieder Erforschung und Darstellung des Gegenstandes. Hier wäre gleich darauf hinzuweisen, daß auf dem allgemein kulturellen Sektor vorwiegend von historischer Seite bereits umfassendere Studien vorhanden sind. Alphons Lhotsky hat am Ende seiner imposanten Geschichte