Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Gerhard RILL: Die Garzweiler-Mission 1603/4 und die Reichslehen in der Lunigiana

20 Gerhard Rill In Madrignano soll Giulio Cesare nach Streit und Intrigen gegen seinen einst ins Kloster verbannten Bruder zuletzt „con buona giustizia“ regiert haben. Er starb 1631. Nach vorübergehender spanischer Besetzung von einem kai­serlichen Kommissar verwaltet, wurde das Lehen 1772 vom letzten Markgra­fen an den Großherzog der Toskana verkauft46). Das Großherzogtum trat in beiden Fällen das Erbe des Reiches an. Die Wünsche und Mahnungen Garzweilers und der Malaspina, einen Sonder­gesandten nach Spanien zu senden, waren in Prag nicht ignoriert worden. Der betagte und kränkliche Herr von Nomi, Dario Castelletti, schon vorher mit italienischen Lehenssachen, zuletzt als Sequestrator von Sassuolo, be­traut und sogar für den Posten eines Gesandten in Venedig in Aussicht ge­nommen47), traf mit kaiserlicher Instruktion am 13. September 1604 in Val­ladolid ein, hielt sich — nach Khevenhüllers Urteil - am spanischen Hof und besonders bei den Diskussionen im Garten des Herzogs von Lerma sehr ge­schickt und kehrte fast genau ein Jahr darauf völlig erschöpft nach Prag zu­rück, nachdem er zwei Monate auf die Überfahrt aus Spanien hatte warten müssen48). Die ersten zwei Punkte seiner Instruktion (vom 31. Oktober 1603, wiederholt am 24. März 1604) betrafen Finale und Piombino, die folgenden beiden die Lunigiana. Auffällig ist hier wie in den Weisungen an Khevenhül- ler — und darüber hinaus in anderen Zeugnissen unbeteiligter Beobachter49) — die Erbitterung des Kaiserhofes gegen Spanien. „Der Spanier intent“ sei - so heißt es in den Weisungen an Khevenhüller und Castelletti - „sich ganz Italien zu impatroniern und uns von unsrer possess und gerechtigkhait aus- zustossen“, in den Reichslehen „ihres gefallens allso hausen..., ob khein kayser oder reich mehr vorhanden wern“, sogar „den bapst zu Rom zu tribu- liern, daß er thuen muß, was die Spanier wollen“. Während Spanien sich mit den italienischen Potentaten wie auch mit England und Frankreich zu ak- kommodieren suche, werde auf das biblische Gesetz des „Reddite Caesari“ keinerlei Rücksicht genommen, - weshalb Spanien auch „der straff gottes zu gewertten sei...“. Und im weltlichen Bereich: wenn Fuentes gegen des Kai­sers Interessen handle, müsse er abberufen werden, „weil Mailandt ain reichslehen und der vasal sich billich einem lehenherrn bequemen sol­le . ..“50). 46) Branchi Lunigiana feudale 1 567-617; Ergänzungen in Jud. lat. 334/2. 47) HHStA Handschrift W 290/10 fol. 805—809; Nuntiaturberichte aus Deutschland, 4. Abt.: 17. Jahrhundert (1603-1606), bearb. von Arnold Oskar Meyer (Berlin 1913) 21, 34. 4S) Berichte Castellettis 1604 Juni - 1605 August: HHStA Staatenabteilungen Spa­nien 14; ebenda Kopien der Berichte Khevenhüllers (wie Anm. 33) fol. 255, 263v, 270 rv, 281v, 294v, 296v. 49) Bericht des venezianischen Botschafters Giacomo Vendramin, 1603 August 4: HHStA Staatenabteilungen Venedig, Dispacci di Germania 33 (1603/04) 87 f; des päpstlichen Nuntiaturauditors Sebastiano Fornari, 1603 Juli 21: Nuntiaturberichte 35 n. 59. 50) Weisungen an Castelletti und Khevenhüller, 1603 Juli 10, Oktober 31 und 1604 November 14: HHStA Staatenabteilungen Spanien 14 (Weisungen).

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