Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Gerhard RILL: Die Garzweiler-Mission 1603/4 und die Reichslehen in der Lunigiana

10 Gerhard Rill Für die finanzielle Stützung des kaiserlichen Kriegswesens sollten jedoch auch andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden: die Hilfsmittel auswärtiger Potentaten — in erster Linie Spaniens, in zweiter die der vom Reich unab­hängigen Mächte in Italien - sowie jene der dem Reich unterstehenden, mit diesem jedoch nur noch lose verbundenen Vasallen und Untertanen in Reichsitalien. Diese einstige „Vorratskammer des Reiches“ für das Kriegswesen war jedoch in den letzten Dezennien des 16. Jahrhunderts zu einem Faktor geworden, dessen Ausbeutungsmöglichkeit kaum mehr abgeschätzt werden konnte. An­fang der Achtzigerjahre wurde „ex actis cancellariae seu registraturae inve­stiturarum“ Ferdinands I. und Maximilians II. eine Liste der Reichsvasallen zusammengestellt, die einem im April 1584 nach Italien abgesandten Konsor­tium von drei Kommissaren als Grundlage dienen sollte. Von den Lehensleu­ten erwarteten die kaiserlichen Räte, sie würden sich, sobald man sie von der Notwendigkeit eines Beitrages zum Ausbau der Grenzbefestigungen in Un­garn überzeugt haben werde, der Errichtung neuer, mindestens zwanzig Jahre lang gültiger Zölle nicht widersetzen; sollten die Kommissare damit nicht durchdringen, wäre eine Kontributionssumme von 100.000 Scudi fest­zusetzen. Abgesehen davon war es Aufgabe der Kommissare, auf den dro­henden Verfall verschwiegener Reichslehen hinzuweisen und den Säumigen eine letzte Chance zum Ansuchen um Investitur zu geben. Allerdings hätten die betroffenen Vasallen nicht nur ihren Teil an den Kontributionen zu zah­len, sondern darüber hinaus eine „condigna compositio“ anzubieten2). Von der Durchführung dieser Instruktion wissen wir nur, daß der an letzter Stelle genannte Kommissar Bartolomeo Beccaria durch Italien reiste, von den ita­lienischen Fürsten in keiner Weise unterstützt, von Banditen „sehr molestirt“ und von obstinaten Untertanen „in leibs und lebens gefahr“ gebracht wur­de3). Nach dem Ausbruch des Türkenkrieges besann man sich neuerlich der italie­nischen Vasallen. Besonderes Interesse der Hofkammer erregten weiterhin die verschwiegenen Lehen neben „straffen, peenfaal, pfandschafften und an- derm, daraus etwa ain gelt zu erlangen sein möchte“4). Die Vorstellung, man könne durch die Aufdeckung verheimlichter oder auch nur unwissentlich vernachlässigter Lehensabhängigkeiten der kaiserlichen Kasse — vorläufig unabschätzbare — Beträge zuführen, scheint auf die verantwortlichen Beam­ten eine verständliche Faszination ausgeübt zu haben. Um die Jahrhundert­wende begann man, generelle Richtlinien für die Prozedur der Lehenermitt­lung auszuarbeiten und den Ursachen und Gesetzmäßigkeiten des Lehen­2) Instruktion für Petrus Faunus Costacciarius, Bischof von Aachen, Caspar Graf Lodron und Dr. Bartolomeo Beccaria, 1584 April 4: Hofkammerarchiv Wien (= HKA) Reichsakten (= RA) 24 fol. 595—603; vgl. Salvatore Pugliese Le prime strette del- I’Austria in Italia (Milano-Roma 1932) 72 f. 3) Gutachten der Hofkammer, 1601 Juli 30: HKA RA 24 fol. 645-650. 4) Memoriale der Hofkammer für den Geheimen Rat, 1596 Jänner 31: ebenda fol. 636-637.

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