Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien 177 Die größten Schwierigkeiten hatte Lendinara. Seine erste Bewerbung war 1819 auf Betreiben der heraldischen Kommission abgelehnt worden, da es gar keine richtige Stadt, sondern nur eine Gemeinde sei und keine Beweise der Anerkennung von seiten Venedigs vorlägen. Ein im nächsten Jahr vorge­legter Beweis für die Anerkennung durch den Malteserorden wurde als nicht stichhaltig befunden. Auf Vorlage von neuem Material wurde schließlich 1825 ein Vortrag an den Kaiser erstattet, in dem die Anerkennung von seiten der Malteser als nachgewiesen erklärt, die von seiten Venedigs auf Grund etwas schwacher indirekter Zeugnisse angenommen wird; dieser Vortrag wurde erst am 14. Mai 1827 positiv erledigt, womit dieser Ort als letzter die Bewilligung der Bestätigungsfähigkeit erhielt43). Es war somit der Städteadel von 19 Orten in Lombardovenetien von seiten Österreichs als bestätigungsfä­hig anerkannt. Fünf Orte in Venetien, nämlich Badia in Polesine, Chioggia, Este, Marostica und Sacile wurden mit ihren Bewerbungen abgewiesen. Die Zuständigkeit der heraldischen Kommission in Venedig und demgemäß des ihr Vorgesetzten dortigen Guberniums erstreckte sich aber nicht nur auf die Bestätigung des Städteadels aus Lombardovenetien, sondern auch auf den ehemaligen venezianischen Teil von Dalmatien44) und Istrien45). Die Prüfung der Bestätigungsfähigkeit der Städte dieser Gebiete erfolgte daher auch durch diese Behörden. In Istrien wurden Capo d’Istria und Parenzo als bestätigungsfähig anerkannt, Cittanova und Albona abgewiesen, während das Gesuch Polas nie erledigt wurde. In Dalmatien wurden nur Cattaro, Spa- lato, Trau und Zara anerkannt, 17 Kommunen aber abgewiesen46). Im Zah­lenverhältnis erscheint daher Venetien bevorzugt — teils weil aus Dalmatien kaum je Eintritte in den Malteserorden erfolgt waren, teils wohl auch aus lo­kalpatriotischer Vorliebe der Behörden in Venedig -, was der Hofkanzlei später zu Bedenken Anlaß gegeben zu haben scheint47). Als vierte Gruppe kamen aber noch die Jonischen Inseln dazu, der letzte Überseebesitz Venedigs, der nach 1797 von Franzosen und Russen besetzt, seit dem Wiener Kongreß ein englisches Protektorat war, also nie zu Öster­reich gehört hatte. Das venezianische Gubernium fand es aber billig, daß die Ansprüche von Mitgliedern des dortigen Städteadels, die inzwischen nach Venetien übersiedelt und somit österreichische Untertanen geworden waren, auch berücksichtigt werden sollten. Daher wurden mit Entschließung vom 31. Oktober 1820 die drei consigli nobili von Korfu, Zante und Kephallenia ­43) Ebenda (Lendinara). 44) AVA Adels generalia 8 ZI. 31566/1816. 45) AVA Adelsgeneralia 16 ZI. 16877/1817. 46) Ragusa, das bis zu seiner Annexion durch die Franzosen ein von Venedig unab­hängiger souveräner Staat gewesen war, fiel deshalb in die Kompetenz einer in Zara errichteten heraldischen Kommission für Dalmatien. 47) Vgl. Vortrag der Hofkanzlei vom 15. Dezember 1836 mit dem Anraten, die Be­werbung von Sacile um Bestätigungsfähigkeit abzuweisen: AVA Adelsgeneralia 14 (Sacile) ZI. 1179/1837. Mitteilungen, Band 31 12

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