Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

170 Andreas Cornaro mit dem Auftrag, es nach dem bei der Kommission von Mailand bewährten Schema umzuarbeiten21). Während die Vorlage von Bestätigungsgesuchen aus Venedig somit um wei­tere drei Monate verschoben wurde, hatte die Kommission in Mailand, die ja schon ein Jahr vor der venezianischen errichtet worden war, inzwischen den Großteil ihrer Tätigkeit bereits abgeschlossen. Nachdem aus der erwähnten, Ende Dezember 1815 vorgelegten ersten Konsignation am 22. Februar 1816 die ersten 54 Bestätigungen vom Kaiser pauschal vorgenommen worden wa­ren, folgte im Verlaufe des Jahres noch eine Reihe weiterer Konsignationen aus Mailand, die jeweils mit Pauschalbestätigung erledigt wurden. Anfangs waren darin auch Gesuche um Bestätigungen des alten Adels aus dem einst venezianischen Teil der Lombardei enthalten, die bereits vor der Bekannt­machung über die venezianische Kommission bei der in Mailand eingereicht worden waren. Sie wurden aber im Sinne der neuen Regelung nach dem Vor­schlag der Hofkommission nicht in die Pauschalbestätigungen einbegriffen, sondern ausgesondert und nach Venedig verwiesen. In der am 30. Oktober vorgetragenen Konsignation war zum ersten Mal ein Gesuch aus Venetien um Bestätigung eines napoleonischen Adelstitels enthalten22), für das ja nach der getroffenen Regelung die Mailänder Kommission zuständig war. Als bei der nächsten Konsignation aus Mailand wieder neun Gesuche um Bestäti­gung von neuem Adel aus Venetien waren, tauchte bei der Hofkommission das Bedenken auf, ob nicht etwa gewitzte, von Napoleon betitelte Altadelige aus Venetien gleichzeitig ihren „neuen“ Adel bei der dafür zuständigen Kommission in Mailand, ihren „alten“ Adel aber bei jener in Venedig einrei­chen und auf diese Weise die in der Regelung vom 26. Oktober 1814 enthal­tene Inkompatibilität beider Adelsarten umgehen könnten23). Zur Verhinde­rung dieser Möglichkeit wurden alle Bestätigungen napoleonischen Adels aus Venetien nicht nur an das lombardische Gubernium, das als Vorgesetzte Be­hörde der dortigen heraldischen Kommission und Einsender der Konsigna­tion für die Ausstellung der entsprechenden Gubemialdekrete an die einzel­nen Bestätigten zuständig war, sondern auch an das venezianische Guber­nium mitgeteilt. Bis September 1817 waren im ganzen 19 Konsignationen aus Mailand gelie­fert und bestätigt worden. Unter diesen befinden sich insgesamt nur 20 Be­stätigungen von napoleonischen Adelskreierungen aus Venetien, von denen überdies 19 mit dem Tode des Erwerbers wieder erlöschen mußten. Nur der mit Patent vom 17. September 1811 verliehene Freiherrentitel des ehemaligen Podestä von Padua, Gaetano Bernardo Onesti, war, da gleichzeitig ein Majo­rat errichtet worden war, auf seinen Adoptivsohn Francesco Giacomo Fiora- vante und dessen männliche Deszendenz in der Primogenitur zu vererben24). 21) AVA Adelsgeneralia 13 ZI. 6796/1817. 22) Grafenstand ad personam des Giovanni Barisan aus Castelfranco Veneto: AVA Italienische Adelsbestätigungen, Konsignation 6, Post 271. 23) Ebenda, Konsignation 7. 24) Ebenda, Konsignation 11, Post 513. Das Baronat der Familie Onesti-Fioravante

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