Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

164 Andreas Cornaro Die aus der ah. Entschließung hervorgehenden Grundsätze wurden von der Hofkommission Bellegarde übermittelt und von ihm in sieben Artikel unter­teilt in Mailand publiziert9). Im Artikel 6 werden hiebei die Bestätigungs­möglichkeiten der Inhaber des alten Adels behandelt. Die Beschränkung bei denjenigen von ihnen, die napoleonische Adelstitel erhalten hatten, auf die Bestätigungsmöglichkeit ihres neuen Adels wird allerdings durch den Nach­satz, daß es ihnen trotzdem freistehe, zur Erneuerung ihres alten Adels die spezielle Gnade des Kaisers anzurufen, ziemlich entkräftet. Denn im Vortrag, in dem Kübeck diese Regelung propagiert hatte, war ja noch die Bestätigung in kurzem Weg durch die heraldische Kommission vorgesehen gewesen, jetzt aber war ohnedies in allen Fällen die Entscheidung des Kaisers vorgeschrie­ben. In der Praxis lief daher diese Regelung schließlich darauf hinaus, daß die Betreffenden sich zwischen ihrem alten oder neuen Adel in ihrem Bestä­tigungsgesuch entscheiden mußten und nur an der Inkompatibilität der bei­den Adelsarten festgehalten wurde10). Falls aber einer von ihnen sich für die Bestätigung seines nicht erblichen neuen Adelstitels entschied, umging man den daraus drohenden Adelsverlust für seine Kinder dadurch, daß diese wie­derum gleichzeitig für sich selbst um die Bestätigung des alten Adels ihres Großvaters ansuchten11). Die im Artikel 7 der Verlautbarung angekündigte heraldische Kommission, an die sich die Gesuchssteller mit ihren Adelsbeweisen zu wenden hatten, begann alsbald ihre Tätigkeit, als deren erstes Resultat das lombardische Gubemium bereits am 10. Juli 1815 ein Verzeichnis von 63 Gesuchen an die Hofkommission sandte, die ihren Vortrag darüber, da sie ihn mit verschiede­nen anderen das Adelswesen der Lombardei betreffenden Einzelfragen kop­pelte, erst am Jahresende erstattete12). Es entwickelte sich nun ein Verfahren für die Durchführung der Bestätigungen, das, solange die heraldischen Kommissionen bestanden, immer befolgt wurde. Hienach übergab die heral­dische Kommission jeweils eine Anzahl - anfänglich ca. 50 oder mehr, in den späteren Jahren ca. 10 bis 30 — überprüfter und zur Bestätigung geeignet be­fundener Ansuchen dem Gubernium, wobei ein Verzeichnis dieser zusam­mengefaßten Gesuche hergestellt wurde. Diese Verzeichnisse sind meist in fünf Kolumnen gegliedert, nämlich: Name des Petenten, Gegenstand des Be­von 1845 schätzt wohl etwas übertrieben die Zahl der bis dahin erfolgten Bestätigun­gen in der Lombardei auf etwa 2300, in den venezianischen Provinzen aber auf beiläu­fig 4000: AVA Adels generalia 12 ZI. 15070/1845. *) Note der Hofkommission, 1814 November 2: ebenda ZI. 2865/1814, sowie ge­druckte Bekanntmachung d. d. Milano, 1814 Dezember 14. 10) Vgl. den Fall des Francesco Vendramin, der, schließlich vor die Wahl gestellt, auf sein napoleonisches ad personam verliehenes Baronat zugunsten seines veneziani­schen Patrizieradels verzichtete: AVA Italienische Adelsbestätigungen, Konsignation 25, Post 963. ”) Vgl. den Fall des Girolamo Trevisan und seines Sohnes Benedetto aus Padua: AVA Hofadelsakt Ugoni 1818 sowie Italienische Adelsbestätigungen, Konsignation 37, Post 1525. 12) AVA Italienische Adelsbestätigungen, Konsignation 1.

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