Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 31. (1978) - Festschrift für Richard Blaas

Andreas CORNARO: Die österreichischen Adelsbestätigungen in Venetien

162 Andreas Cornaro gierung beliebig agieren könne, der anderen gegenüber, daß bei den durch diese Entwicklung verworrenen und vielfach konträren Adelsansprüchen sehr vorsichtig vorgegangen werden müsse, um keinen Teil der Bevölkerung von vorneherein zu vergrämen. Beide Meinungen waren bei den österreichi­schen Behörden vertreten, naturgemäß die erste mehr bei den zentralen, die zweite mehr bei den lokalen. Auf jeden Fall war aber unbestritten, daß eine durchgreifende Neuordnung der Adelsverhältnisse vonnöten sei. Bereits im Juli 1814 hatte der bevollmächtigte Hofkommissär in Italien FM Heinrich Graf Bellegarde ein Schreiben mit prinzipiellen Vorschlägen nach Wien gesandt, auf Grund dessen die Zentralorganisierungshofkommission, die damals an Stelle der Hofkanzlei für die Verwaltung der neugewonnenen Gebiete zuständige Zentralstelle3), nach Einholung der Meinung der Staats­kanzlei4) einen vom 19. September datierten Vortrag durch den Hofrat Karl Friedrich Kübeck, den späteren Hofkammerpräsidenten und Staatsmann des Neoabsolutismus, als Referenten ausarbeitete. Darin wird dargelegt, wie in diesen Gebieten jeweils nach der Eroberung durch die Franzosen der „alte Adel“ aufgehoben, an dessen Stelle aber dann der von Napoleon5) einge­führte „neue Adel“ getreten war. Dieser, in die vier Klassen der Cavalieri, Baroni, Conti und Duchi gegliedert, war jeweils nur ad personam verliehen worden, doch hatte der Geadelte die Befugnis, um die Errichtung eines Ma­jorates anzusuchen, bei dessen Bewilligung der Adelstitel in der Primogeni­tur auf den jeweiligen Majoratsinhaber vererbbar wurde. Sonstige Vorrechte und Ausnahmen waren mit dem neuen Adel nicht verbunden. Da man öster- reichischerseits bedacht sein müsse, versöhnend vorzugehen und „die Hoff­nungen der alten Anhänger der österreichischen Regierung zwar soviel als mögüch zu erheben, aber auch die Interessen der Anhänger der gestürzten Regierung an den gegenwärtigen Zustand der Dinge zu knüpfen“, wird so­wohl die Wiederherstellung des „alten“, als die Anerkennung des „neuen“ Adels vorgeschlagen. Schon Bellegarde hatte darauf hingewiesen, daß ja der napoleonische nicht erbliche Adel, da nur verhältnismäßig wenige Majorate errichtet worden waren, in den meisten Fällen allmählich von selbst wieder erlöschen müsse. Die Hofkommission wollte deshalb den neuen Adel nur in der verliehenen Form als persönlichen bestätigen lassen und die Möglichkeit der Vererbung durch Errichtung eines Majorates nicht mehr gestatten. Die bereits bestehenden Majorate wären zwar anzuerkennen, die damit verbun­denen Adelstitel aber streng nach den napoleonischen Einrichtungen nur in der Promogenitur als erblich zu bestätigen. Ebenso streng ist der Vortrag ge­3) Vgl. Friedrich Walter Die österreichische Zentralverwaltung n/1, 2. Halbbd., Teil 2 (Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs 42, Wien 1956) 250ff. 4) AVA Adelsg euer alia 12 ZI. 169/1814. ®) Tatsächlich kommen der Name Napoleons oder sonstige, auf ihn hinweisende Ausdrücke in den betreffenden Akten niemals vor, es werden vielmehr Bezeichnungen wie „italiänische Regierung“ oder noch vorsichtiger „vorige Regierung“ etc. verwen­det.

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