Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 30. (1977)
Rezensionen
484 Literaturberichte es sich nämlich um Anspielungen auf konkrete Adelsburgen, die als Wahrzeichen der betreffenden kleinen Landgemeinden in deren Wappen aufgenommen wurden. Verhältnismäßig oft erscheint der Steinbock als Wappenfigur, am häufigsten aber Schlüssel und Tanne, die als Anspielung auf die oben erwähnten Wappen von Montafon und Bregenzerwald von allen Gemeinden dieser Gebiete in ihren Ortswappen gebraucht werden. Die farbigen Wappenabbildungen bedecken stets eine ganze Seite: Somit ist ein empfehlenswert großes Format und eine entsprechend deutliche Darstellung möglich. Die Wappen sind alle stark heraldisch stilisiert gezeichnet, wodurch manche, die im Geschmack des 19. Jahrhunderts als naturalistische Bilder konzipiert waren, wie etwa die von Hard oder Hittisau, merkwürdig verfremdet wirken. Das Bestreben, alle Wappen einheitlich in modernem Stil unter strengster Einhaltung heraldischer Grundsätze darzustellen, geht aber sogar so weit, daß häufig bewußte Differenzen zur offiziellen Wappenbeschreibung in Kauf genommen werden. Dieses Vorgehen wird von B. in den Grundsatzerörterungen der Einleitung ausdrücklich verteidigt und die mit der danebengesetzten Abbildung nicht übereinstimmenden Passagen der Wappenbeschreibung durch Kursivschrift gekennzeichnet. Hier glaubt der Rezensent, Bedenken erheben zu müssen: keinesfalls jedoch deshalb, weil, um für alle Wappenabbildungen eine einheitliche Schildform zu verwenden, die vor 1938 in vielen Wappenurkunden erwähnte „ornamentierte Bronceeinfas- sung“ überall weggelassen ist. Denn diese unschöne, im 19. Jahrhundert aus einem Mißverständnis in der Wiener Kanzleiheraldik entstandene Einfassung hat in der wissenschaftlichen Heraldik schon immer als Mißbrauch gegolten. Dagegen könnte man fragen, ob es zulässig sei, über den Wappen von Bludenz und Bregenz die Mauerkronen, denen in der offiziellen Heraldik der Ersten Republik einige Bedeutung zugelegt wurde, einfach wegzulassen. Da aber die Stadt Bregenz, die mit der Wappenabbildung auf ihrem Bestätigungsdiplom von 1930 nicht zufrieden war, von der Landesregierung später die Zustimmung erhielt, sich eventuell auch der Darstellung auf dem Wappenbrief von 1529 zu bedienen, was implicite den Wegfall der Mauerkrone bedeutete, so mag dieser Präzedenzfall auch für Bludenz gelten. Die prinzipielle Ersetzung der „natürlichen“ durch „heraldische“ Farben — auch wenn diese Forderung gelegentlich von heraldischen Puristen erhoben wird — dürfte aber hier doch nicht an- gehen. Es fällt zwar nicht weiter auf, daß die vielen natürlichen Tannen stets ganz in Grün gehalten sind und der Stamm nicht durch eine besondere Färbung abgehoben wird. Aber wenn z. B. der natürliche Eichenzweig im Wappen von Altach oder die natürlichen Äste in demjenigen von Bludesch einfach golden dargestellt sind, geht das meiner Meinung nach zu weit. Auf jeden Fall abzulehnen ist die Abbildung des Wappens von Mittelberg, in der der „natürliche“ Steinbock rot dargestellt ist. Denn da sich hinter dem Wappentier ein grüner Berg erhebt, kommt es hiedurch zu einem überflüssigen schweren Verstoß gegen das heraldische Farbengesetz, das sogar in der Einleitung von B. beschrieben wird. Wenn schon unbedingt das Wappentier in eine heraldische Farbe umgesetzt werden sollte, wäre hier wohl Silber am Platz gewesen, was in diesem Fall um so näher liegt, als die vor der Wappenverleihung von der Gemeinde ein