Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 30. (1977)

RABE, Horst – STRATENWERTH, Heide – THOMAS, Christiane: Stückverzeichnis zum Bestand Belgien PA des Haus- Hof- und Staatsarchivs Wien

Archivberichte STÜCKVERZEICHNIS ZUM BESTAND BELGIEN PA DES HAUS-, HOF- UND STAATSARCHIVS WIEN (2. TEIL) Von Horst Rabe, Heide Stratenwerth, Christiane Thomas Für den im folgenden publizierten zweiten Teil des Stückverzeichnisses, der die Faszikel PA 6 (alt 7) — PA 11 (alt 12) umfaßt, gelten grundsätzlich die Vorbemerkungen zum ersten Teil (MÖStA 29 [1976] 436—445). Das Verzeichnis beruht, wie schon in der ersten Folge, auf der Koopera­tion der genannten Autoren, ohne daß sich die jeweiligen Arbeitsanteile nachträglich noch voneinander scheiden ließen. In der Formalisierung der Einzelangaben sind gegenüber der ersten Folge einige geringfügige Änderungen bzw. Vereinheitlichungen vorgenommen worden, z. B. in der Reihenfolge der Angabe von Herrschaft, Namen und Titel der Könige und Reichsfürsten. Diese Änderungen erweisen sich im Blick auf die des weiteren vorgesehene maschinelle Datenverarbeitung als wünschbar; die sonstige Benützung des Verzeichnisses dürfte dadurch kaum berührt, jedenfalls aber nicht erschwert werden. Darüberhinaus kann es natürlich — das liegt in Art und Umfang des Gesamtvorhabens begründet — immer wieder Vorkommen, daß bei fort­schreitender Bearbeitung der einschlägigen Bestände genauere Identifi­kationen von Personen nach Namen, Herrschaft und Titel möglich werden. Sofern daraus resultierende Korrekturen für die Benutzung des Ver­zeichnisses von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. La Chaux statt Lachaulx), werden sie im folgenden stillschweigend vorgenommen. Eines eigenen Hinweises bedarf hingegen der Umstand, daß der Gesamt­bestand Belgien PA derzeit neu geordnet wird, was —• namentlich für die Anmerkungen — die Gefahr von Mißverständlichkeiten der Faszikelbe­zeichnung mit sich bringt. Um solche Mißverständnisse möglichst voll­ständig auszuschließen, gilt im folgenden für die Faszikelbezeichnung die Regel: Sofern der betreffende Faszikel jeweils bereits neu geordnet ist, werden sowohl die neue als auch die alte Faszikel-Nummer angegeben; ist

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