Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs

Literaturberichte 577 Funktion, die das im November 1919 geschaffene Reichsministerium für Wiederaufbau und seine Vorläufer in bezug auf den deutschen Arbeits­markt von 1919/20 zu erfüllen suchten. In diesen Jahren wurde die Ar­beitsmarktpolitik der Reichsregierung nicht durch ein festumrissenes Sta­bilisierungsprogramm, sondern durch die jeweilige Wirtschaftslage be­stimmt. Jeder sich anbietende Stabilisierungsfaktor mußte der Regierung daher willkommen sein, und als ein solcher stellte sich, ganz abgesehen von anderen Gesichtspunkten, eine direkte Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der in den ehemaligen Feindländern zerstörten Gebiete damals dar. Bei den diesbezüglichen Bemühungen ging es dann haupt­sächlich um die Frage, ob bzw. in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen deutsche Arbeiter zu Aufräumungs- und Wiederaufbauar­beiten in Nordfrankreich herangezogen werden konnten. Da die Franzo­sen jedoch in erster Linie an Materiallieferungen und Reparationszah­lungen interessiert waren, bestand schon Anfang 1921 „keine große Hoff­nung mehr“, daß es möglich sein werde, „sektorale Arbeitslosigkeit in Deutschland durch Beteiligung am Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zu mildern“. Im April 1924 wurde das Reichsministerium für Wiederauf­bau aufgelöst. Abschließend möchte der Rezensent noch bemerken, daß die in Hoff­manns instruktivem Übersichtsvortrag ausgedrückte Zuversicht, die der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Ausbildung der künftigen Mittel­schullehrer zukommende besondere Bedeutung werde in den zu erstellen­den Studienplänen eine entsprechende Berücksichtigung finden, bis jetzt ohne feste Stütze geblieben ist. In der die Studienordnung für die Stu­dienrichtung Geschichte betreffenden, als Grundlage für die einschlägi­gen Studienpläne gedachten Verordnung vom 25. Mai 1975 ist zwar außer von den politischen und kulturellen auch von den sozialen und wirt­schaftlichen Aspekten der Geschichte die Rede, expresso verbo bzw. als Pflichtfach ist darin aber weder die Sozialgeschichte noch die Wirtschafts­geschichte genannt. Gewiß, die „Sozialkunde“, die zufolge dieser Studien­ordnung zu den obligaten Gegenständen der zweiten Diplomprüfung ge­hört, ist im zweiten Studienabschnitt mit acht bis zehn Wochenstunden fest verankert worden (wovon übrigens bis zu sechs Wochenstunden be­reits im ersten Studienabschnitt inskribiert werden können); die Frage ist nun aber, inwieweit es sich bei den im Rahmen der Sozialkunde abzu­haltenden Lehrveranstaltungen um historische Vorlesungen und Seminare handeln soll, und diese Frage kann erst bei der Erstellung der Studienpläne beantwortet werden. Georg Zwanowetz (Innsbruck) Studia Judaica Austriaca. Hg. vom Verein „österreichisches Jüdisches Museum“ in Eisenstadt, 1: Das Judentum im Revolutionsjahr 1848. In Kommission bei Verlag Herold, Wien 1974. 125 S. Bei dem ersten Band dieser neuen, vom Österreichischen Jüdischen Muse­um in Eisenstadt herausgegebenen Reihe, deren verantwortlicher Redak­teur der bekannte Wiener Judaist und Initiator der Gründung des Eisen­Mitteilungen, Band 29 37

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