Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
Literaturberichte 577 Funktion, die das im November 1919 geschaffene Reichsministerium für Wiederaufbau und seine Vorläufer in bezug auf den deutschen Arbeitsmarkt von 1919/20 zu erfüllen suchten. In diesen Jahren wurde die Arbeitsmarktpolitik der Reichsregierung nicht durch ein festumrissenes Stabilisierungsprogramm, sondern durch die jeweilige Wirtschaftslage bestimmt. Jeder sich anbietende Stabilisierungsfaktor mußte der Regierung daher willkommen sein, und als ein solcher stellte sich, ganz abgesehen von anderen Gesichtspunkten, eine direkte Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der in den ehemaligen Feindländern zerstörten Gebiete damals dar. Bei den diesbezüglichen Bemühungen ging es dann hauptsächlich um die Frage, ob bzw. in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen deutsche Arbeiter zu Aufräumungs- und Wiederaufbauarbeiten in Nordfrankreich herangezogen werden konnten. Da die Franzosen jedoch in erster Linie an Materiallieferungen und Reparationszahlungen interessiert waren, bestand schon Anfang 1921 „keine große Hoffnung mehr“, daß es möglich sein werde, „sektorale Arbeitslosigkeit in Deutschland durch Beteiligung am Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zu mildern“. Im April 1924 wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau aufgelöst. Abschließend möchte der Rezensent noch bemerken, daß die in Hoffmanns instruktivem Übersichtsvortrag ausgedrückte Zuversicht, die der sozial- und wirtschaftsgeschichtlichen Ausbildung der künftigen Mittelschullehrer zukommende besondere Bedeutung werde in den zu erstellenden Studienplänen eine entsprechende Berücksichtigung finden, bis jetzt ohne feste Stütze geblieben ist. In der die Studienordnung für die Studienrichtung Geschichte betreffenden, als Grundlage für die einschlägigen Studienpläne gedachten Verordnung vom 25. Mai 1975 ist zwar außer von den politischen und kulturellen auch von den sozialen und wirtschaftlichen Aspekten der Geschichte die Rede, expresso verbo bzw. als Pflichtfach ist darin aber weder die Sozialgeschichte noch die Wirtschaftsgeschichte genannt. Gewiß, die „Sozialkunde“, die zufolge dieser Studienordnung zu den obligaten Gegenständen der zweiten Diplomprüfung gehört, ist im zweiten Studienabschnitt mit acht bis zehn Wochenstunden fest verankert worden (wovon übrigens bis zu sechs Wochenstunden bereits im ersten Studienabschnitt inskribiert werden können); die Frage ist nun aber, inwieweit es sich bei den im Rahmen der Sozialkunde abzuhaltenden Lehrveranstaltungen um historische Vorlesungen und Seminare handeln soll, und diese Frage kann erst bei der Erstellung der Studienpläne beantwortet werden. Georg Zwanowetz (Innsbruck) Studia Judaica Austriaca. Hg. vom Verein „österreichisches Jüdisches Museum“ in Eisenstadt, 1: Das Judentum im Revolutionsjahr 1848. In Kommission bei Verlag Herold, Wien 1974. 125 S. Bei dem ersten Band dieser neuen, vom Österreichischen Jüdischen Museum in Eisenstadt herausgegebenen Reihe, deren verantwortlicher Redakteur der bekannte Wiener Judaist und Initiator der Gründung des EisenMitteilungen, Band 29 37