Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
Literaturberichte 529 Eine vorurteilslose Betrachtung, auch Nacherzählung von Fakten gibt es in der Geschichtswissenschaft nicht. Auswahl- und Bewertungsprinzipien spielen stets eine Rolle. Ein zweiter kritischer Einwand zielt auf die grundsätzliche Frage, ob die Geschichte des ausgehenden 15. Jahrhunderts derart stark akzentuiert von einer Person aus darstellbar ist. Maximilian eignet sich besonders gut als biographisches Sujet. Aber ob man damit seiner Umwelt gerecht wird? Betreffs Italienpolitik oder Frankreich müßte man wohl in weit höherem Maße die Interessen der beteiligten Staaten einbeziehen: der Erblande, Burgunds, Mailands und auch der Reichsstände. Kurmainz: das war nicht etwa nur die persönliche Hartnäckigkeit und Hinterlist des Berthold von Henneberg, sondern auch ein Staatsinteresse, dem nicht an einer Generalabrechnung mit Frankreich gelegen sein konnte, auch nicht an einem dubiosen Reichsitalien, das etwa in der Person Ludovico Moros enge Beziehungen zu Maximilian pflegte und viel Geld aufwandte, aber doch nicht als Reichsitalien für das Reich. Kurmainz hieß auch: Interesse an einem relativ ausgewogenen Reich, in dem nicht etwa Österreich/Burgund ein erdrückendes Übergewicht hatte. Ähnlich kommt beim Vf. das Staatsinteresse der Erblande und Burgunds im Verhältnis zu Maximilian, auch etwa dasjenige Mailands oder Venedigs zu kurz. Schließlich wäre auf diesem Hintergrund zu überlegen, wie weit man die Topoi über Christenheit, Reich und deutsche Nation als bare Münze zu nehmen hat. An dieser Stelle ist auch anzumerken, daß der Vf. abwertende Bemerkungen über die Reichsstände in Gesandtschaftsrelationen häufiger anführt als solche über Maximilian, über den sehr viel mehr kritisierende zeitgenössische Stimmen erhalten sind — z. B. von italienischer Seite —, als in der Studie zum Ausdruck kommt. Problematisch scheint besonders auch die Beurteilung der Reichsstände: Man gewinnt den Eindruck, als hätten die Landesfürsten aus bloßer Kurzsichtigkeit die hochfliegenden und realisierbaren Pläne des großen Helden eigensüchtig verhindert. Richtig sieht der Vf. die Alternative zwischen einem ständischen und einem monarchischen Reich. Die Entscheidung für Maximilian und seinen Standpunkt trübt allerdings zu sehr die Sicht für andere Interessen und ein anderes, nämlich föderatives Reich, das wohl genauso viel und genauso wenig realisierbar gewesen sein dürfte wie eine sehr straff monarchische Reichsregierung. Daß ein solches Reich defensiv eingestellt war, nicht aggressiv wie Maximilian, ist ja wohl kaum ein Nachteil. Aus der Sicht Maximilians zu sehen und zu urteilen, ist nicht unberechtigt, doch müßte dies nicht zur Verurteilung anderer Perspektiven führen. Neben diesen grundsätzlichen ließen sich manche konkrete Einwände Vorbringen; z. B. heißt es S. 71: „Einzelne Reichsfürsten nahmen sogar französische Jahrgelder.“ In der Anmerkung wird nur der Pfälzer genannt, die Mehrzahl wäre zu belegen. Oder: bedeutete die Augsburger Ordnung von 1500 wirklich „einen völligen Umsturz der traditionellen Reichsverfassung“ (S. 369), wenn man die VerfassungsWirklichkeit des späten Mittelalters und des 15. Jahrhunderts im besonderen bedenkt (Bindung des Königs an den „Rat“)? Trotz aller Kritik ist zusammenfassend nochmals festzuhalten, daß der Vf. auch mit diesem Band eine außerordentliche Leistung erbracht hat. Mitteilungen, Band 29 34