Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich
44 Ernst Laubach Einigung von geistlichen und weltlichen Kurfürsten auf einen geeigneten Kandidaten sehr erschwert werden, woraus große Verwirrung und Gefahr für das Reich entstehen müssen. Die Wahl eines anderen europäischen Königs würde sich verderblich auswirken: Der mächtigste von ihnen, der französische König, wird die Freiheit im Reich vernichten — das war schon im Wahlkampf von 1519 Franz I. unterstellt worden 221)! —, und die anderen haben ebenso wie irgendein Reichsfürst zu wenig Macht, die aber wegen der türkischen und auch der französischen Bedrohung erforderlich ist (so die Könige von Polen und Dänemark), oder können sie wegen der Verkehrs Verhältnisse nicht zugunsten des Reiches einsetzen (so der englische König), und sie tun auch nicht genug zur Verteidigung des alten Glaubens. Grundsätzlich wird auch beiden Prinzen, Maximilian wie Philipp, die gleiche Eignung attestiert und zugestanden, jeder sei als Kaiser auf den anderen angewiesen: Maximilian bedarf der Hilfe gegen Türken und Franzosen, während Philipp den Vetter als Stellvertreter für die Zeiten der Abwesenheit vom Reich benötigt. Als Vorzug Maximilians wird seine durch die Erblande gegebene größere Verbundenheit mit dem Reich, seinen Fürsten und Problemen, anerkannt. Dagegen kann Philipp besser die Reichsrechte in Italien wahren, weil er dort selbst Besitzungen hat, und gewährleistet eine enge Verbindung Italiens und der Niederlande mit dem Reich 222 223), dem auch Spaniens Leistungsfähigkeit zugute kommen wird. Seine fehlenden deutschen Sprachkenntnisse sind dagegen unerheblich 22S). Entscheidend aber fällt ins Gewicht, daß Philipp insgesamt über das größere Machtpotential verfügen wird. Eine ansehnliche Machtbasis zur Bewältigung der großen Aufgaben: Abwehr der äußeren Feinde des Reichs, Verteidigung des Glaubens, Verhinderung von Autoritätsverlust des kaiserlichen Amtes, wird zwischen den Zeilen oder klar ausgesprochen immer als unabdingbare Voraussetzung betrachtet — im Prinzip also unverändert die Argumentation Karls aus dem Frühjahr 1519 gegen Ferdinands Kandidatur! — Und in dieser Hinsicht konnte Maximilian in der Tat den Vergleich mit Philipp nicht aushalten, zumal er — und das war am Kaiserhof bekannt 224) — später allein nur über Böhmen und Ungarn verfügen können sollte, während er in den österreichischen Erblanden alten Hausgesetzen zufolge, auf die Ferdinand I. in seinen Testa221) Vgl. Ernst L a u b a c h Wahlpropaganda im Wahlkampf um die deutsche Königswürde 1519 in Archiv für Kulturgeschichte 53 (1971) 227 f. 222) Ein weiterer Gesichtspunkt, der aber erst später angegeben wurde, war, die Niederlande seien so leichter zu behaupten; vgl. Gustav Turba Beiträge zur Geschichte der Habsburger 2: Zur Reichs- und Hauspolitik der Jahre 1548 bis 1558 in AÖG 90 (1901) 71. 223) Es wird angemerkt, auch Ferdinand habe anfangs kein Deutsch gesprochen. 224) Das beweist die Äußerung eines „ansenlichen kaiserlichen Dieners“ zu Ferdinands Rat Nicolaus von Pollweiler über Maximilians Machtbasis; Beiträge 4, bearb. von Karl Brandi (München 1896) 268. Vgl. auch VD 2 460 f.