Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
Zur publizistischen Auswertung des österreichisch-jugoslawischen Archivabkommens. Eine Erklärung der Generaldirektion des Österreichischen Staatsarchivs
Literaturberichte 509 dingte Erscheinung überall im deutschen Sprachgebiet zu beobachten ist. Entsprechend dem Wandel, den die Einschätzung der Weistumstexte im Laufe der Zeit auch im Rahmen der österreichischen Edition durchgemacht hat, faßt B. seine Aufgabe vor allem als Sammlung ländlicher Rechtsquellen auf und beschränkt sie dankenswerter Weise nicht auf Grund formaler Kriterien. Solcherart bietet der Band nicht nur für die Rechtsgeschichte willkommenes Quellenmaterial, sondern auch für die spezifischen Formen der lokalen Wirtschaft; als Beispiel seien nur die zahlreichen „Alpordnungen“ der für Vorarlberg überaus wichtigen Alpwirtschaft genannt. Wie der Hg. mit Recht betont, geben diese Texte dem Sprachforscher und Volkskundler ein weitaus reicheres Material an die Hand als die oft trockenen, von Juristen überarbeiteten Landsbräuche, die den Kernbestand der Vorarlberger Weistümer bilden. Damit schneidet er das Problem des Quellenwertes der Weistümer an. Hatte man im Anschluß an die Grimm’sche Romantik in den Weistümern das Wirken der Volksseele zu erkennen geglaubt und darin den schriftlichen Niederschlag uralter, in die germanische Zeit zurückreichender Rechte und Gewohnheiten erblickt, so begann die rechtsgeschichtliche Forschung mit dem Fortschritt der Editionskritik und dem Erkennen der zeitlichen Vielschichtigkeit der Rechtsinhalte der Texte immer mehr von der uneingeschränkten und kritiklosen Ausschlachtung der Weistumstexte als Rechtsgeschichtsquelle abzurücken. Gleichzeitig wurde jedoch anderen Wissenschaftszweigen der hohe Quellenwert der Weistümer bewußt: Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Volkskunde und Sprachforschung ziehen sie mit Vorliebe heran; daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer möglichst großzügigen Vorgangsweise bei der Textauswahl, um den Interessen vieler Forschungsrichtungen zu dienen. B. hat sich diese Ansicht dankenswerterweise zu eigen gemacht; in logischer Konsequenz zu diesen Überlegungen hat er zwar — aus dem Zwang, die Einheitlichkeit der Editionsreihe nicht zu stören — bei der Textgestaltung die von Helmuth Feigl für die Edition der oberösterreichischen Weistümer formulierten Grundsätze, auch die Vereinfachung der Orthographie übernommen, jedoch hiezu die kritische Bemerkung gemacht, daß der Historiker gar nicht in der Lage sei, den Schaden zu beurteilen, der durch die Eingriffe in die Textgestaltung für den Germanisten entstehe, während die Rücksichtnahme auf die fachlich nicht vorgebildeten Heimatforscher heutzutage weitgehend obsolet geworden sei. In seiner Rezension der Edition B’s verteidigt Feigl die Vereinfachung der Orthographie mit folgenden Argumenten (Unsere Heimat 45 [1974] 118 f): Der germanistischen Forschung sei es bisher nicht gelungen, aus der ungleichen Schreibweise eines Wortes in ein- und demselben Text wesentliche philologische Erkenntnisse zu erzielen, für den Druck und ebenso für den Benützer (Leser) bedeute die Vielfalt eine Erschwernis. Hiezu gestattet sich der Rezensent, einige Überlegungen vorzubringen: Der gegenwärtige Stand einer Wissenschaft (z. B. der germanistischen Philologie) erlaubt keinen Schluß auf ihre zukünftige Entwicklung. Es scheint durchaus möglich, daß die Sprachpsychologie z. B. aus der Konsonantenhäufung ihre Schlüsse ziehen und sie in Zusammenhang mit stilistischen Formen