Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)
RABE, Horst – STRATENWERTH, Heide – THOMAS, Christiane: Stückverzeichnis zum Bestand Belgien PA des Haus- Hof- und Staatsarchivs Wien
438 Stückverzeichnis von Informationen gewährleisten sollen. Die meisten dieser Prinzipien werden sich dem kundigen Benützer beim Umgang mit den Listen ohne weiteres erschließen; es erscheint gleichwohl angebracht — auch im Blick auf mögliche Zweifelsfälle —, sie an dieser Stelle vorab zusammenhängend darzulegen und zu begründen. Der Übersichtlichkeit halber wird dabei der Reihenfolge der einzelnen Spalten in den Listen selbst entsprochen (laufende Nummer; Folio; Rückvermerk; Datum; Ausstellungsort; Absender und Empfänger; Überlieferungsform; Anmerkungen). 1. Laufende Nummer 1.1 Jedes Stück erhält in der Liste eine laufende Nummer als kürzeste eindeutige Identifizierung eines Stücks. Eine solche kurze und eindeutige Kennzeichnung jedes einzelnen Stücks ist für das oben genannte Forschungsprojekt unentbehrlich, und zwar nicht zuletzt unter dem Aspekt der dort vorgesehenen Erschließung des Materials mit Hilfe datenverarbeitender Methoden. Darüberhinaus kann aber auch schon im Rahmen der hier beginnenden Publikation des Stückeverzeichnisses in Anmerkungen und bei Verweisen mit dieser Kurzinformation leichter gearbeitet werden als mit den sonst erforderlichen Angaben der archivalischen Fundstelle. 1.2 Die Aufnahme von Beilagen erfolgt so, daß sie die laufende Nummer des Hauptstücks mit einem zusätzlichen Buchstaben (in alphabetischer Folge) erhalten und in einer je eigenen Zeile aufgeführt werden. Die Folienangaben der Beilagen werden ebenfalls beim Hauptstück mit aufgeführt, und zwar in runden Klammern (vgl. unten 2.2); damit wird bei der Angabe des Hauptstücks sofort deutlich, daß es sich um ein Stück mit Beilagen handelt, und welchen Umfang Hauptstück und Beilagen haben. Sofern die Zuordnung eines Stücks als Beilage zu einem bestimmten Hauptstück nicht ersichtlich ist, wird das Stück wie ein selbständiger Brief mit eigener Nummer verzeichnet; eine Anmerkung begründet dann die Vermutung, daß es sich um eine „isolierte“ Beilage handelt. In jedem Fall werden nur solche Stücke als Beilage gekennzeichnet, die offenbar einem Hauptstück untergeordnet und ihm zur weiteren Orientierung des Adressaten vom Absender beigegeben, obzwar sehr oft nicht vom Absender verfaßt worden sind. 1.3 Anders verhält es sich mit Stellungnahmen des Empfängers auf einem an ihn gerichteten Schreiben, die ihrerseits die erste Stufe der Entstehung eines durch das Schreiben veranlaßten neuen Schreibens — regelmäßig: eines Antwortbriefs — darstellen („Angabe“ bzw. „Marginaldekret“ in der Terminologie von H. O. Meisner). Hier besteht keinerlei Unterordnung unter das erste Schreiben; Absender und Adressat sind notwendigerweise verschieden, natürlich auch die ausfertigenden Kanzleien, ebenso Datum und Ort. Ungeachtet der äußerlichen Vereinigung mit dem ersten Schreiben auf den gleichen Folien werden diese Marginaldekrete deshalb als eigene Stücke mit eigener Nummer verzeichnet; eine Anmerkung weist auf die Besonderheit des Sachverhalts hin. Ganz entsprechend werden Vorschläge eines Rats oder Sekretärs des Empfängers für die Beantwortung eines Briefs behandelt, die auf dem eingegangenen