Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 29. (1976)

LAUBACH, Ernst: Karl V., Ferdinand I. und die Nachfolge im Reich

30 Ernst Laubach Nach Karls Ankunft in Deutschland traten die Verhandlungen mit den Kurfürsten in das letzte Stadium. Sie wurden während und neben dem in Augsburg zusammengetretenen Reichstag geführt und verliefen erfolg­reich. Anfang Oktober war die Mehrheit der Stimmen für Ferdinand ge­wonnen 159 * * 162 163). Größere Schwierigkeiten oder ernsthafte Konkurrenz wa­ren bei den altgläubigen Kurfürsten nicht mehr zu überwinden, es ging in erster Linie um die Vergütungen 16°). Allein die Sicherung der für eine gültige Wahl erforderlichen Stimmen­mehrheit schien in diesem Fall nicht hinreichend; die Habsburger wünsch­ten auch jede Möglichkeit zur Anfechtung der Wahl auszuschließen. Da es für eine Wahl vivente imperatore nur Präzedenzfälle, aber keine reichsgesetzliche Regelung gab — die Goldene Bulle behandelt diese Va­riante nicht, sagt auch nichts von ihrer Unzulässigkeit! —, wäre es am besten gewesen, vorher das Einverständnis aller von Rechts wegen Be­teiligten herbeizuführen lel). Bei der damaligen Verquickung von reichs­rechtlichen und kirchenpolitischen Problemen war diese Aufgabe sehr kompliziert und schier unlösbar. Es bedeutet insofern eine grobe Ver­einfachung und unkritische Übernahme des extremen Standpunktes der Wahlgegner, wenn geschrieben wurde, die beiden Habsburger hätten be­wußt gegen das klare Reichsrecht verstoßend Ferdinands Wahl betrieben und die katholischen Kurfürsten wären ihnen aus Opportunismus dabei gefolgtie2). Eine Einigung mit dem siebenten Kurfürsten, dem Sachsen, war rebus sic stantibus nicht zu erreichen. Gegenüber den Sondierungen Merklins im Herbst 1528 hatte sich Kurfürst Johann zwar zurückhaltend, aber nicht grundsätzlich negativ geäußert16S). Seitdem war mit ihm nicht verhan­delt worden. Ein während der ersten Phase des Reichstages von 159) p ö 1 n i t z Fugger und Wahl 334. 16°) Ebenda 340 f; Pölnitz Anton Fugger 1 523 Anm. 104 und 526 Anm. 117; Johann Gustav Droysen Geschichte der Preußischen Politik 2/2 (Leip­zig 21870) 152. 161) Das hatte Karl IV. bei der Wahl Wenzels getan; vgl. Richard Lies Die Wahl Wenzels zum Römischen Könige in ihrem Verhältnis zur Goldenen Bulle in Historische Vierteljahrsschrift 26 (1931) 57 ff. Es war auch vor der Wahl Maximilians fast erreicht worden; vgl. die Arbeiten von Bock und U1 m a n n (siehe Anm. 141). Da Dr. Alfred Kohler, Wien, eine Monographie über die Wahl Ferdinands vorbereitet, beschränke ich mich hinsichtlich der Rechtsfragen auf einige Beobachtungen. 162) so Friedrich N o a c k Die Exception Sachsens von der Wahl Ferdinands I. und ihre reichsrechtliche Begründung in Jahresbericht der Realschule zu Cre- feld (1885/86) passim; dsbe Die Wahl Ferdinands I. 658; Winckelmann Schmalkaldischer Bund 11; Mentz Johann Friedrich 1 80; selbst Brandi Karl V. 2 220 schrieb: „Die Wahl des Bruders war nicht nur gegen die Goldene Bulle und alle Tradition des Reiches..— Vgl. dagegen auch die kritischen Bemerkungen bei Thomas Moderación 114 Anm. 62. 163) RTA 7 366 f.

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